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Barrierefreiheit bei der Sanierung der Siedlung Römerstadt mitbedenken

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat begrüßt die Anregung und hat sich bereits seit längerer Zeit dazu verpflichtet, die Barrierefreiheit innerhalb des Stadtgebiets umzusetzen und bei Sanierungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Die Siedlung Römerstadt ist als Sachgesamtheit Kulturdenkmal und gemäß § 2.1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) im Denkmalverzeichnis der Stadt Frankfurt am Main erfasst. Gemäß § 9.1 HDSchG sind die Belange der Barrierefreiheit bei öffentlich zugänglichen Denkmälern besonders zu berücksichtigen. Im Rahmen einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe im Zusammenhang mit dem Förderprogramm zur Sanierung der Siedlung Römerstadt (Bewerbung UNESCO-Weltkulturerbe) wird entsprechend angestrebt, die Barrierefreiheit des Straßen- und Wegenetzes der Römerstadt zu verbessern, soweit dies denkmalverträglich ist. Eine besondere Herausforderung besteht in der Siedlung aufgrund der Straßenquerschnitte aus der Entstehungszeit in den 1920er Jahren sowie aufgrund der Verbindungwege zwischen den parallel verlaufenden Straßen. So war es seinerzeit bei der Anlage der Wege erforderlich, die durch das mehr oder weniger starke Gefälle des Geländes entstehenden Höhenunterschiede mittels Treppenstufen auszugleichen. Inwieweit sich denkmalschutzrechtliche Auflagen zum Erhalt der ursprünglichen Gestaltung mit den heutigen Anforderungen hinsichtlich der Vorgaben für eine adäquate Barrierefreiheit vereinbaren lassen, muss im Einzelfall abgestimmt werden. Generell können jedoch auch punktuelle Einzelmaßnahmen die Bestandssituation verbessern. So wird beispielsweise bei der geplanten grundhaften Erneuerung der Straße "An der Ringmauer" ein besonderes Augenmerk auf die Barrierefreiheit gelegt.