Barrierefreiheit bei der Sanierung der Siedlung Römerstadt mitbedenken
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern, dass er innerhalb der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme zur Barrierefreiheit bei der Sanierung der Siedlung Römerstadt abgeben kann. Dies könnte Auswirkungen auf die Planung und Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen haben.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Januar 2023OFOF 239/8Barrierefreiheit bei der Sanierung der Römerstadtsiedlung mitbedenkenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Januar 2023OMOM 3480Barrierefreiheit bei der Sanierung der Siedlung Römerstadt mitbedenkenDirektanregung
- 16. Juni 2023Sie sind hierSTST 1343Barrierefreiheit bei der Sanierung der Siedlung Römerstadt mitbedenkenStellungnahme
- 26. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 171Barrierefreiheit bei der Sanierung der Siedlung Römerstadt mitbedenkenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab