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Vernünftige Vorfahrtsregelung auf der neuen Brücke über die Nidda auf der Berkersheimer Bahnstraße einführen

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1665

Betreff: Vernünftige Vorfahrtsregelung auf der neuen Brücke über die Nidda auf der Berkersheimer Bahnstraße einführen

Für Radfahrende wurde die Verkehrsführung über die neue Brücke zwischen Harheim und Berkersheim aus folgenden Gründen so gewählt, wie sie jetzt vorliegt:

Mit der Beschilderung haben Radfahrende die Wahl, je nach Einschätzung der Verkehrslage vor Ort, entweder auf der Straße zu fahren oder den Gehweg zu benutzen. Damit wurde auf die vorliegende Konstruktion der Brücke reagiert, wonach nur ein Fußgängerweg zusätzlich zur Fahrbahn errichtet wurde.

Die Beschilderung wird ergänzt durch die Verkehrszeichen (VZ) 208 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Vorrang des Gegenverkehrs" und VZ 308 StVO "Vorrang vor dem Gegenverkehr". Damit ist zumindest eine Seite wartepflichtig, wenn sich Gegenverkehr auf der Brücke befindet. Hinzu kommt, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h vorliegt. Wer die Brücke passiert, ist gehalten, dies unter größter Vorsicht zu tun. Deshalb gibt es keine Veranlassung, das Vorfahrtsrecht zu drehen.

Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Mai 2020OFOF 974/10Vernünftige Vorfahrtsregelung auf der neuen Brücke über die Nidda auf der Berkersheimer Bahnstraße einführenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 19. Mai 2020OMOM 6038Vernünftige Vorfahrtsregelung auf der neuen Brücke über die Nidda auf der Berkersheimer Bahnstraße einführenDirektanregung
  3. 21. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 1665Vernünftige Vorfahrtsregelung auf der neuen Brücke über die Nidda auf der Berkersheimer Bahnstraße einführen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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