Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Gesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat die Deutsche Bahn AG auf ihre Pflicht hingewiesen, bei Vergrämungsmaßnahmen gegen Tauben und andere Tiere die bestehenden Gesetze zu beachten und die Stadt Frankfurt am Main einzubinden. Bezüglich der Umsetzung von baulichen Vergrämungsmaßnahmen an Ingenieurbauwerken der Bahn ist diese als Eigentümerin grundsätzlich in der Pflicht. Jedoch führt die Deutsche Bahn AG Vergrämungsmaßnahmen nur durch, wenn es um den Eigenschutz ihrer Anlagen geht oder Bereiche ausschließlich der Nutzung durch die Bahn unterliegen. Sofern es sich um Brücken handelt, unter welchen sich öffentliche Verkehrswege befinden, fühlt sich die DB bedauerlicherweise nicht in der Verantwortung, Fußgänger: innen und Nutzende ihres Verkehrsmittels vor den herabfallenden Hinterlassenschaften der Tauben zu schützen. Sofern der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main Kenntnis von Problemen aller Art bei den Vergrämungsmaßnahmen erhält, wird er unverzüglich auf die Bahn zugehen.

Verknüpfte Vorlagen