Schäden nach dem Starkregenereignis in bzw. an der Liesel-Oestreicher-Schule
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Schäden in der Liesel-Oestreicher-Schule nach dem Starkregenereignis reagiert und festgestellt, dass Feuchteschäden im Bodenaufbau entstanden sind. Es wird geprüft, ob die nicht betroffene Hallenhälfte für den Sportunterricht wieder geöffnet werden kann und ob Ersatzräumlichkeiten zur Verfügung stehen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Beim Starkregenereignis vom 02.05.2024 sind große Wassermengen in die Turnhalle der Liesel-Oestreicher-Schule über die Eingangstür eingedrungen. Dieses aufgestaute Wasser wurde umgehend von den anwesenden Personen entfernt. Es stellte sich jedoch über einen Gutachter heraus, dass das Wasser in den tiefergelegenen Bodenaufbau eingedrungen war und dort Feuchteschäden verursacht hat. Bisher ist ein Abtragen von der Hälfte des Hallenbodens notwendig. Sollte sich jedoch beim Öffnen des Bodens herausstellen, dass auch weitere Bereiche betroffen sein sollten, müssen auch diese entfernt und zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufgebaut werden.
Weitere Schäden sind dem Magistrat derzeit nicht bekannt.
Ebenso kann hier nicht von Planungs- und Bauausführungsfehler ausgegangen werden. Der Regenfall war in dieser Nacht so stark, dass die Abflüsse die Wassermengen nicht abführen konnten und sich diese oberhalb stauten. Es besteht kein Anspruch auf Regressforderungen. Ob und inwieweit Erkenntnisse und ggf. weitere Maßnahmen (z.B. Verstärkung der Eingangstür) daraus resultieren, ist in Prüfung.
Derzeit wird geprüft, ob die nicht betroffene Hallenhälfte für den Sportunterricht wieder geöffnet werden kann. Gleichwohl wird parallel ebenfalls geprüft, ob es Ersatzräumlichkeiten geben könnte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2024OFOF 818/10Schäden nach dem Starkregenereignis in bzw. an der Liesel-Oestreicher-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Juni 2024OMOM 5551Schäden nach dem Starkregenereignis in bzw. an der Liesel-Oestreicher-SchuleDirektanregung
- 9. September 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1641Schäden nach dem Starkregenereignis in bzw. an der Liesel-Oestreicher-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab