Schäden nach dem Starkregenereignis in bzw. an der Liesel-Oestreicher-Schule
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 beantragt eine Prüfung und Berichterstattung über die Schäden an der Liesel-Oestreicher-Schule nach einem Starkregenereignis. Ziel ist es, Erkenntnisse zu gewinnen, um zukünftige Schäden zu vermeiden und die Sicherheit der Schulgebäude zu verbessern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 10 möge beschließen:
Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten,
- welche Erkenntnisse oder Gründe aus den aktuellen Schäden nach dem Starkregen-Ereignis in der Liesel-Oestreicher-Schule gewonnen werden konnten?
- Sind zu 1. ggf. ausschließlich Überschwemmungsschäden zu beklagen oder gab es auch andere Schäden beim diesem Starkregenereignis?
- von besonderem Interesse zu 1. ist, ob es Planungs- oder Bauausführungsfehler an den Schulgebäuden gab?
- Wie werden Erdgeschoss- und insbesondere tiefergelegte Schulbereiche (insb. in Hanglagen) künftig besser geschützt? Hier? Und bei künftigen Neubauten?
- konnten Regressansprüche ermittelt werden und wenn ja, für welche Bereiche?
- ggf. welche Erkenntnisse zu 1. noch zu ermitteln bleiben?
- ggf. welche Maßnahmen zu 1. werden / wurden wann eingeleitet und sollen wann beendet werden, damit künftige Überschwemmungen unterbleiben bzw. künftig weniger Schäden entstehen können?
- Welche Ersatzräumlichkeiten für die leider gesperrte Schulturnhalle ab wann, zu welcher ggf. nur anderen Tageszeit als bisher und wo in welchem Stadtteil genutzt werden können:
- a)für die Kinder
- b)für ebenfalls betroffene Vereine? wie dazu der Transport geregelt werden soll/wird?
- c)für wen gibt es keinen Ersatz?
Begründung
bzw. an der Liesel-Oestreicher-Schule Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse oder Gründe aus den aktuellen Schäden nach dem Starkregen-Ereignis in der Liesel-Oestreicher-Schule gewonnen werden konnten? 2. Sind zu 1. ggf. ausschließlich Überschwemmungsschäden zu beklagen oder gab es auch andere Schäden beim diesem Starkregenereignis? 3. von besonderem Interesse zu 1. ist, ob es Planungs- oder Bauausführungsfehler an den Schulgebäuden gab? 4. Wie werden Erdgeschoss- und insbesondere tiefergelegte Schulbereiche (insb. in Hanglagen) künftig besser geschützt? Hier? Und bei künftigen Neubauten? 5. konnten Regressansprüche ermittelt werden und wenn ja, für welche Bereiche? 6. ggf. welche Erkenntnisse zu 1. noch zu ermitteln bleiben? 7. ggf. welche Maßnahmen zu 1. werden / wurden wann eingeleitet und sollen wann beendet werden, damit künftige Überschwemmungen unterbleiben bzw. künftig weniger Schäden entstehen können? 8. Welche Ersatzräumlichkeiten für die leider gesperrte Schulturnhalle ab wann, zu welcher ggf. nur anderen Tageszeit als bisher und wo in welchem Stadtteil genutzt werden können: a) für die Kinder b) für ebenfalls betroffene Vereine? wie dazu der Transport geregelt werden soll/wird? c) für wen gibt es keinen Ersatz?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2024Sie sind hierOFOF 818/10Schäden nach dem Starkregenereignis in bzw. an der Liesel-Oestreicher-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Juni 2024OMOM 5551Schäden nach dem Starkregenereignis in bzw. an der Liesel-Oestreicher-SchuleDirektanregung
- 9. September 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1641Schäden nach dem Starkregenereignis in bzw. an der Liesel-Oestreicher-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme