Schäden nach dem Starkregenereignis in bzw. an der Liesel-Oestreicher-Schule
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Schäden nach dem Starkregenereignis an der Liesel-Oestreicher-Schule zu prüfen und zu berichten. Ziel ist es, Erkenntnisse über die Ursachen der Schäden zu gewinnen und Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Schäden zu erarbeiten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten,
- welche Erkenntnisse oder Gründe aus den aktuellen Schäden nach dem Starkregenereignis in der Liesel-Oestreicher-Schule gewonnen werden konnten;
- ob zu 1. ggf. ausschließlich Überschwemmungsschäden zu beklagen sind oder ob es auch andere Schäden bei diesem Starkregenereignis gab;
- von besonderem Interesse zu 1. ist, ob es Planungs- oder Bauausführungsfehler an den Schulgebäuden gibt;
- wie das Erdgeschoss und insbesondere tiefergelegte Schulbereiche (insb. in Hanglagen) künftig besser geschützt werden, dort und bei künftigen Neubauten;
- ob Regressansprüche ermittelt werden konnten und wenn ja, für welche Bereiche;
- ggf. welche Erkenntnisse zu 1. noch zu ermitteln bleiben;
- ggf. welche Maßnahmen zu 1. wann eingeleitet werden/wurden und wann beendet werden sollen, damit künftige Überschwemmungen unterbleiben bzw. künftig weniger Schäden entstehen können;
- welche Ersatzräumlichkeiten für die leider gesperrte Schulturnhalle ab wann, zu welcher ggf. nur anderen Tageszeit als bisher und wo in welchem Stadtteil
a) für die Kinder
b) für ebenfalls betroffene Vereine
genutzt werden können. Wie soll/wird dazu der Transport geregelt werden? Für wen gibt es keinen Ersatz?
Die Ergebnisse sollen spätestens im Rahmen der mit der Anregung vom 04.06.2024, OM 5558, erbetenen Informationsveranstaltung vorgestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2024OFOF 818/10Schäden nach dem Starkregenereignis in bzw. an der Liesel-Oestreicher-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Juni 2024Sie sind hierOMOM 5551Schäden nach dem Starkregenereignis in bzw. an der Liesel-Oestreicher-SchuleDirektanregung
- 9. September 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1641Schäden nach dem Starkregenereignis in bzw. an der Liesel-Oestreicher-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats