Frankfurter Westen: Bessere Stadtteilvernetzung von Sossenheim, Unterliederbach und Höchst durch den Ausbau des Trampelfpfades entlang der A 66 schaffen - Abstimmarbeiten aufnehmen und Grunderwerb vorbereiten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat verweist auf die Stellungnahme vom 26.01.2024 ST 213 zur OM 4562/2023. Es gilt, den Ausbau des Trampelpfads als Teil des Fahrrad-Nebennetzes unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Abstimmungen zu betrachten. Ebenso zu berücksichtigen ist der notwendige Grunderwerb von Teilbereichen im Kontext der Planungen zur Regionaltangente West (RTW). Der Grunderwerb sollte sinnvollerweise erst angestoßen werden, wenn die Genehmigungen der Unteren Naturschutzbehörde bezüglich der angestrebten Versiegelung des Weges vorliegen. So lange die RTW nicht gebaut wird, ergäbe ein Ausbau keinen Sinn. Die erforderlichen Planungskapazitäten werden daher erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.