Sossenheim: Fuß-/Radweg entlang der A 66 Richtung Frankfurt Höchst
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat begrüßt die Anregung. Aufgrund ihrer Bedeutung für den Rad- und Fußverkehr wird die Strecke entlang der A 66 im Radnebennetz des jüngst fertiggestellten Radverkehrskonzeptes für den Frankfurter Westen dargestellt. Entsprechend dieser verkehrlichen Einordnung muss der Weg verkehrssicher und - bezogen auf den Fahrkomfort - anforderungsgerecht ausgebildet sein. Hierbei ist nicht die formale Widmung des Weges oder die Beschilderung entscheidend - die den Radverkehr für diese Wegeverbindung bereits ausdrücklich zulässt - sondern einzig und allein die Bedeutung und Nutzung. Der Magistrat plant daher, die Wegoberfläche nachhaltig für den Radverkehr zu ertüchtigen. Da dieser Wegabschnitt im Landschaftsschutzgebiet (Zone I) liegt, sind noch ämterübergreifende Abstimmungen erforderlich. Der Magistrat bedauert, noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.