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Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn - Überprüfung der Stellungnahme ST 142

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Anlässlich des Kontaktes zur Bürgervereinigung Höchst wurde die Option eines verkehrsberuhigten Bereichs seitens des Magistrats nicht abgelehnt, sondern zunächst an den Ortsbeirat verwiesen. Aufgrund der aktuellen Anregung des Ortsbeirats wurden die Voraussetzungen geprüft und als nicht gegeben befunden. Es wurde aber zwischenzeitlich geprüft, ob durch eine Aufpflasterung in Höhe der Amtsgasse und gegebenenfalls in Höhe Mainberg eine Verdeutlichung eines verkehrsberuhigten Bereichs erfolgen kann. Die Prüfung hat ergeben, dass nach baulicher Umsetzung die Seilerbahn als verkehrsberuhigter Bereich beschildert werden kann.