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Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
83 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 6 fordert den Magistrat auf, die Ablehnung der Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone an der Seilerbahn zu überprüfen. Die Begründung liegt in der Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern durch den hohen Verkehrsaufkommen und die unzureichende Gehwegbreite. Ziel ist es, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST 142 abgelehnte Maßnahme der Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Seilerbahn am Mainufer in Höchst nochmals zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von gefährlichen Situationen für die Bürgerinnen und Bürger zu ergreifen.

Begründung

Der Magistrat verweist in seiner Stellungnahme ST 142 auf das Fehlen eines Querungsbedarfs des Fußgängerverkehrs sowie auf niveaugleiche Gehwege. Beides würde eine verkehrsberuhigte Zone nicht erforderlich machen. Zum einen befindet sich der in der Stellungnahme erwähnte abgesetzte, sehr schmale Gehweg in Richtung Bolongaropalast hinter einer langen Reihe von parkenden Autos und wird demzufolge nicht als Fußgängerweg wahrgenommen sowie fast nie benutzt. Zudem wird er von einer Mauer begrenzt. Zum anderen besteht sehr wohl ein Querungsbedarf, allein schon durch die ankommenden und abfahrenden Autos. Zu bestimmten Zeiten (Wochenende, schönes Wetter) ist der "niveaugleiche" Gehweg in südlicher Richtung mit Ausflüglerinnen und Ausflüglern, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern, Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern stark frequentiert. Radfahrerinnen und Radfahrern ist es gestattet, an dieser Stelle gegen die Einbahnstraße zu fahren. Der Gehweg reicht in diesen Situationen für die Menge an Menschen nicht aus, folglich wird auf die Fahrstraße ausgewichen, was immer wieder zu gefährlichen Situationen führte. Durch Initiative der Bürgervereinigung Höchst gab es 2021 Kontakt zum Straßenverkehrsamt in derselben Angelegenheit. Das Straßenverkehrsamt befürwortete daraufhin die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches an dieser Stelle, die jedoch durch den Ortsbeirat anzuregen sei.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Juni 2021OFOF 91/6Verkehrsberuhigung Höchst Mainufer SeilerbahnOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 29. Juni 2021OMOM 362Verkehrsberuhigung Höchst Mainufer SeilerbahnDirektanregung
  3. 14. Januar 2022STST 142Verkehrsberuhigung Höchst Mainufer SeilerbahnStellungnahme
  4. 22. Februar 2022OFOF 387/6Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn - Überprüfung der Stellungnahme ST 142Ortsbeiratsantrag · CDU, LINKE.
  5. 15. März 2022Sie sind hier
    OMOM 1796Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn - Überprüfung der Stellungnahme ST 142
    Direktanregung
  6. 4. Juli 2022STST 1551Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn - Überprüfung der Stellungnahme ST 142Stellungnahme
  7. 11. September 2022OFOF 573/6Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an SeilerbahnOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, LINKE.
  8. 4. Oktober 2022OMOM 2783Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an SeilerbahnDirektanregung
  9. 13. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 83 WochenSTST 87Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an SeilerbahnStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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