Verkehrsberuhigung Höchst Mainufer
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Bei der Seilerbahn handelt es sich um eine Einbahnstraße in einer Tempo-30-Zone, die einen baulich abgesetzten Gehweg auf nördlicher und einen niveaugleichen Gehweg auf südlicher Seite hat. Der für verkehrsberuhigte Bereiche in der Straßenverkehrs-Ordnung als Voraussetzung vorgesehene Aufenthaltscharakter und der Querungsbedarf des Fußverkehrs liegt hier nicht vor. In der Tat ist der südliche Bereich der Straße nur im östlichen Bereich auf einer Länge von ca. 20 m durch Absturzsicherung zur Böschung hin abgegrenzt. Dieser Zustand wird derzeit überprüft.