Strafzettel zurücknehmen
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Rücknahme eines Strafzettels aufgrund von Beschwerden über das Parken auf einem Rad-/Gehweg. Der Magistrat stellt fest, dass die veränderte Verkehrsregelung nach baulichen Maßnahmen offensichtlich war und die Beschwerden der Radfahrenden berechtigt sind. Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bis Ende 2021 gab es im Marbachweg zwischen den Hausnummern 345 bis 331 eine Dreiteilung der abseits der Fahrbahn gelegenen Fläche. Jenseits des gepflasterten Gehwegs war der asphaltierte Radweg durch ein sogenanntes Zwischenbord deutlich erkennbar vom Parkstreifen getrennt.
Nach den baulichen Maßnahmen gab es diese Unterteilung zwischen Parkstreifen und Radweg nicht mehr, so dass nur noch ein durch Verkehrszeichen (VZ) 241 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ausgewiesener getrennter Rad-/Gehweg vorlag.
Da der Seitenstreifen nach der baulichen Maßnahme augenscheinlich nicht mehr vorhanden war, war die veränderte Verkehrsreglung offensichtlich und hätte von den Kraftfahrzeugführenden bei Beachtung der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfaltspflichten auch wahrgenommen werden müssen.
Nach Ende der baulichen Maßnahmen gingen von Radfahrenden Beschwerden über behinderndes Parken auf dem benutzungspflichtigen Rad-/Gehweg ein, die sich als berechtigt erwiesen haben, da der Radweg stellenweise nicht nutzbar war. Behördliche Maßnahmen waren somit erforderlich und neben repressiven Maßnahmen mussten auch mehrere Abschleppmaßnahmen durchgeführt werden.
Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Februar 2022OMOM 1685Strafzettel zurücknehmenDirektanregung
- 17. Februar 2022OFOF 210/9Strafzettel zurücknehmenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 3. Juni 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1365Strafzettel zurücknehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab