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Größere Mülleimer vor dem Bulgarischen Konsulat in der Rheinstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Unser Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, hat im Umfeld des Bulgarischen Konsulates einen weiteren Papierkorb angebracht, sodass das Entsorgungsangebot als ausreichend betrachtet wird. Zudem wurde die Reinigungsmannschaft für diesen Bereich um das Konsulat sensibilisiert, insofern wird der Bereich weiter im Blick behalten. Die Rheinstraße wird von unserem Dienstleister zweimal wöchentlich im Rahmen der satzungsgemäßen Straßenreinigung gereinigt. Diese regelmäßige Reinigung - gemäß der festgelegten Reinigungsklasse - ist immer dienstags und freitags vorgesehen und umfasst sowohl die Fahrbahn als auch die öffentlichen Gehwegbereiche vor dem Bulgarischen Konsulat. Innerhalb dieser Reinigungstouren erfolgen auch die notwendigen Papierkorbleerungen. Im Rahmen einer ausführlichen Bewertung der Situation wurde der Bereich bereits mehrfach überprüft, zuletzt am 12.05.2023. Zum Zeitpunkt der Kontrollen wurden sowohl Fahrbahn als auch umliegende Gehwege bis auf wenige allgemeine Verunreinigungen grundsätzlich in einem sauberen und verkehrssicheren Zustand vorgefunden. Die umliegenden Papierkörbe waren nicht überfüllt und in ausreichender Anzahl vorhanden. Erhebliche Verunreinigungen oder Besonderheiten, die auf mögliche Nicht- bzw. Schlechtreinigung zurückgeführt werden könnte, wurden nicht festgestellt. Es konnten zu keiner Zeit unhygienische Zustände festgestellt werden. Aufgrund der Beschwerdelage Ende Juli 2022 wurden ab August zusätzliche Reinigungen durch die Stabstelle Sauberes Frankfurt beauftragt und Sauberkeitszustände bewertet. Da in diesem Betrachtungszeitraum kein dauerhaft erhöhtes Reinigungsbedürfnis festgestellt wurde, hat man die zusätzlichen Reinigungsdurchläufe eingestellt. Den vorübergehenden Vermüllungssituationen wirkt somit die Satzungsreinigung ausreichend und angemessen entgegen. Anmerkung zur Reinigungsklasse Die genannten Reinigungsintervalle werden weiterhin als ausreichend bewertet, da der Verschmutzungsgrad der Straßenbereiche kein erhöhtes Reinigungsbedürfnis aufweist. Bei dieser Einschätzung spielen verschiedene Aspekte wie die Bebauung, Nutzung, das Verkehrs- und Publikumsaufkommen aber auch saisonal bedingte Besonderheiten (wie Laub- und Blütenzeit) und gesellschaftliche Ereignisse (Silvester o.ä.) eine Rolle. Derzeit besteht keine Notwendigkeit, die Reinigungsklassen zu Lasten aller angrenzenden Liegenschaftseigentümer:innen zu erhöhen.