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Nachbarschaftsstraße im Nordend - Unterstützung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Straßenabschnitt der Martin-Luther-Straße zwischen Rohrbachstraße und Böttgerstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. In diesem Abschnitt verkehrt kein Linienverkehr. Bis auf die Hans-Böckler-Schule befindet sich in diesem Bereich keine zentrale Einrichtung. Es handelt sich hierbei zwar um einen Abschnitt von 90 m, jedoch entsteht durch die Einrichtung einer Nachbarschaftsstraße keine Sackgasse in der Martin-Luther-Straße. Der Verkehr müsste über die Böttgerstraße zur Rotlintstraße zurück in die Hallgartenstraße geleitet werden, um über die Hartmann-Ibach-Straße zur Rohrbachstraße zu gelangen. Aus den genannten Gründen ist die hier gegenständliche Straße als Nachbarschaftsstraße geeignet. Die Anordnung einer Beschilderung alleine wird in der Regel nicht ausreichen, um Konflikte mit dem ruhenden Verkehr zu vermeiden. Darüber hinaus werden also eine Überwachung sowie weitere verkehrsregelnde Maßnahmen erforderlich sein. Auch dürfte im Vorgriff auf eine Umnutzung die Kommunikation mit den betroffenen Anlieger:innen der Straße ein wichtiger Aspekt sein.

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