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Den Trierischen Hof effektiv verkehrsberuhigen!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat verweist auf seine zitierte Stellungnahme -ST 587/2021-. Die Sperrung mittels elektrischer Schranke entbehrt derzeit einer rechtlichen Grundlage. Der Magistrat sieht von einer detaillierten Kostenaufstellung im Sinne der Anregung ab, solange keine Entscheidung über die Umwidmung der Straße getroffen worden ist. Für eine Umlage der möglichen Kosten auf die Anwohnenden fehlt ebenfalls eine rechtliche Grundlage. Generell sieht der Magistrat die Einrichtung dieser Schranken kritisch, da diese in Anschaffung, Wartung und Unterhaltung sehr aufwändig sind. Dies gilt auch für die Organisation und Erteilung der Zufahrtsberechtigung.