Der Trierische Hof ist keine Expresszufahrt zum Parkhaus, sondern eine Wohnstraße mit Zufahrtsrecht für Anliegende
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Nutzung des Trierischen Hofs als Wohnstraße und der Notwendigkeit, illegale Durchfahrten zu verhindern. Es wird vorgeschlagen, die Straße baulich umzugestalten, um den Durchgangsverkehr zu unterbinden, was jedoch zu einem Verlust von Parkplätzen führen würde.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Die Örtlichkeit im betroffenen Bereich ist eindeutig und gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschildert. Die Straße Im Trierischen Hof ist eine Einbahnstraße. Sie ist offiziell für den Durchgangsverkehr gesperrt, Anlieger haben freie Zufahrt. Wenn illegale Durchfahrten durch eine bauliche Unterbrechung der Straße unterbunden werden sollen, muss die Straße für einen Zweirichtungsverkehr baulich umgestaltet werden, damit Fahrzeuge wieder ausfahren können. Für einen Zweirichtungsverkehr entfallen Parkplätze in der Straße. Ein "minimalistischer Wendehammer", wie angeregt, lässt sich hier nicht umsetzen, da auch größere Fahrzeuge (wie beispielsweise Müllfahrzeuge) eine ausreichende Wendemöglichkeit benötigen.
Zu 2.: Mit der Errichtung einer elektrischen Schranke oder versenkbarer Poller würde die Straße dem öffentlichen Verkehr entzogen. Es ist daher zu prüfen, ob die rechtlichen Auswirkungen einer Umwidmung in eine halböffentliche Straße oder Privatstraße gewünscht sind. Generell sind Schranken in Anschaffung, Wartung und Unterhaltung mit einem erhöhten Aufwand und Kosten verbunden.
Zu 3.: Eine Richtungsänderung der Einbahnstraße ist grundsätzlich realisierbar. Es würde jedoch einen Umbau der vorhandenen Poller im Bereich der Querparkplätze erfordern, um in die Privatparkplätze aus der dann anderen Fahrtrichtung einfahren zu können. Zusätzlich müsste die Beschilderung, sowie die Markierung der Schrägparkplätze angepasst werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 3. Oktober 2020OFOF 1432/1Der Trierische Hof ist keine Expresszufahrt zum Parkhaus, sondern eine Wohnstraße mit Zufahrtsrecht für AnliegendeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Oktober 2020OMOM 6680Der Trierische Hof ist keine Expresszufahrt zum Parkhaus, sondern eine Wohnstraße mit Zufahrtsrecht für AnliegendeDirektanregung
- 23. November 2020OFOF 525/4Erneuerung Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und SaalburgalleeOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, CDU, FDP, dFfm
- 23. November 2020OMOM 6880Erneuerung Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und SaalburgalleeDirektanregung
- 12. März 2021Sie sind hierSTST 587Der Trierische Hof ist keine Expresszufahrt zum Parkhaus, sondern eine Wohnstraße mit Zufahrtsrecht für AnliegendeStellungnahme
- 12. März 2021STST 601Erneuerung Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und SaalburgalleeStellungnahme
- 11. Oktober 2021STST 1857Erneuerung Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und SaalburgalleeStellungnahme
- 18. Januar 2022OFOF 304/1Den Trierischen Hof effektiv verkehrsberuhigen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Februar 2022OMOM 1578Den Trierischen Hof effektiv verkehrsberuhigen!Direktanregung
- 30. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 86 WochenSTST 1249Den Trierischen Hof effektiv verkehrsberuhigen!Stellungnahme
- 13. November 2022OFOF 251/4Parkende Fahrzeuge an der Einmündung Mainkurstraße/Ecke FreiligrathstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab