Beteiligung des Ortsbeirates bei der Standortauswahl für E-Ladesäulen
Stellungnahme des Magistrats
Wie auch in anderen Stellungnahmen erläutert, plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Vortrag des Magistrats M 140 vom 20.09.2019 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4835 vom 07.11.2019) selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Im Rahmen des Open-Market-Modells werden Anträge von gewerblichen Anbietern von Ladeinfrastruktur entgegengenommen und nach erfolgreicher Standortprüfung vertraglich gestattet. Im Nonnenpfad war der Betreiber Qwello GmbH der Antragsteller. Die Standortanträge der Firma Qwello wurden durch die Fachämter technisch, straßenrechtlich und verkehrstechnisch geprüft und positiv bewertet. Die E-Ladesäulen wurden auf bestehenden Parkplätzen eingerichtet. Der Betrieb liegt alleine in der Verantwortung des gewerblichen Betreibers in Kooperation mit dem Netzbetreiber. Eine Messung hat ergeben, dass die externe Baufirma des Betreibers bei der Platzierung der E-Ladesäulen im Nonnenpfad nicht zu 100 Prozent genau gearbeitet hat. Bei der Markierung des Standorts wurde die Ausladung der Kabeltrommel am Ladesäulenmast nicht mitberechnet. Dabei kam es zu einer minimalen Unterschreitung der vereinbarten Restgehwegbreite von 1,50 Meter. Der Abstand des Säulenfußes zur privaten Grundstückgrenze beträgt 1,56 Meter, womit die Mindestgehwegbreite von 1,50 Metern eingehalten wird. Auf Höhe der Kabeltrommel wird sie um sechs Zentimeter unterschritten. Es handelt sich hierbei um einen Einzelfall. Wegen des geringen Fußverkehr-Aufkommens hält der Magistrat diese Abstände für gerade noch akzeptabel. Ansonsten wird bei allen von der Stadt genehmigten E-Ladesäulen eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Meter grundsätzlich eingehalten. Beim Aufbau der dringend notwendigen E-Ladeinfrastruktur auf Grundlage der geltenden städtischen Beschlüsse und den damit verbundenen Baumaßnahmen ist eine individuelle Einbindung der Anwohnenden bei der Standortfestlegung nicht vorgesehen. Damit die Luftreinhaltungs- und Klimaschutzziele erreicht werden können, ist eine ausreichend dimensionierte, bedarfsgerechte und wirtschaftlich tragbare E-Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen auch in den Wohngebieten notwendig. Der Magistrat geht davon aus, dass es sich nicht vermeiden lassen wird, dass Ladestandorte vereinzelt nicht auf eine einheitliche Zustimmung stoßen. Allerdings gab es auch positive Stimmen zu den neuen E-Ladesäulen im Nonnenpfad. Der Standort wird nach Angaben des Betreibers überdies zunehmend nachgefragt. Generell erreichen die Stadtverwaltung täglich Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die den Magistrat auffordern, E-Ladestationen in den Stadtteilen zu ermöglichen. Es ist ein technisch komplexer Prozess, einen Standort festzulegen. E-Ladesäulen können beispielsweise nur an Stellen errichtet werden, an denen es in unmittelbarer Nähe im Untergrund eine nutzbare Stromtrasse gibt. Außerdem muss der Untergrund ansonsten frei von anderen Unterbauungen, Leitungen und Trassen sein. Dies ist nur an wenigen Orten der Fall. Der Magistrat bereitet nach Umsetzung aller Pilotstandorte derzeit für den weiteren Aufbau von E-Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen ein neues Verfahren vor. Dabei wird er die Beteiligung der Ortsbeiräte sicherstellen. Über den genauen Verfahrensablauf wird der Magistrat zu gegebener Zeit berichten.