Monitoring zu (leider) prominenten Leerständen im Ortsbezirk 8
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über den aktuellen Sachstand zu verschiedenen Leerständen im Ortsbezirk 8. Es werden keine neuen Planungen für einige Liegenschaften vorgelegt, während für andere bereits Baumaßnahmen genehmigt sind. Ziel ist es, die Situation der Leerstände zu verbessern und mögliche Entwicklungen voranzutreiben.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Habelstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.09.2026.
- Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit in der Habelstraße17.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Tiefgaragenausfahrt Habelstraße 3827.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- 1. Änderung der Neusatzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main05.12.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Habelstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat teilt zu den vom Ortsbeirat genannten Liegenschaften jeweils folgenden Sachstand mit:
Bernadottestraße 57: Der Sachstand ist unverändert, dem Magistrat wurden bisher keine neuen Planungen für eine Neubebauung der Liegenschaft vorgelegt.
Weißkirchner Weg 34: Über eine Ersatzvornahme des Magistrates erfolgte am 19.01.2022 die Entfernung der in der Hofeinfahrt gelagerten Weißgeräte und sonstigen Elektrogeräten. Darüber hinaus sind dem Magistrat keine Planungen des Eigentümers bekannt.
Hessenstraße/ Ecke Dillenburger Straße: Dem Magistrat liegen keine Bauvoranfragen oder Anträge vor. Bauberatungen erfolgten ebenfalls nicht.
Habelstraße 23 u. Hadrianstraße 48: Zu den beiden Liegenschaften erfolgten keine Bauberatungen. Es liegen dem Magistrat auch keine Bauvoranfragen oder Anträge vor.
Alt-Niederursel 18: Mit Bescheid vom 30.09.2021 wurde für die Liegenschaft der Ausbau des Dachgeschosses in Wohnen und die Nutzungsänderung von landwirtschaftlich genutzten Nebengebäuden (Stallungen, Scheune, Lager, Garage) in insgesamt fünf Wohneinheiten in zwei Mehrfamilienhäusern sowie eine Neuordnung der Stellplätze mit acht Stellplätzen und Rückbau eines überdachten Landmaschinenabstellplatzes genehmigt. Die Baumaßnahmen werden derzeit ausgeführt.
An den Schießgärten: Dem Magistrat sind weiterhin keine inhaltlichen Planungen und Nutzungsideen der Liegenschaft bekannt. Gespräche mit Eigentümer sind bisher leider nicht zu Stande gekommen. (Der Magistrat wird weiter versuchen mit dem Eigentümer der Liegenschaft in Kontakt zu treten.)
In der Römerstadt 170a: Die Liegenschaft ist nach wie vor für eine Wohnbau-Entwicklung vorgesehen. Der Magistrat steht hierzu bereits seit geraumer Zeit mit der ABG Frankfurt Holding in Verhandlungen. Es wurden umfangreiche Prüfungen durchgeführt. Wie sich zwischenzeitlich zeigt, ist eine Wohnbebauung insbesondere aufgrund der geringen Größe sowie des vorhandenen Baumbestands auf der Fläche allein wirtschaftlich nicht darstellbar. Vor diesem Hintergrund wurden bauliche Planungen unter Einbeziehung der benachbarten Flächen der ABG vorangetrieben. Aktuell finden Verhandlungen zur Umsetzbarkeit dieses Lösungsansatzes statt.
In der Römerstadt 225: Das Gebäude auf der Liegenschaft wurde mittlerweile abgerissen und die Grünfläche erweitert.
Grundsätzlich bedarf ein Monitoring von Leerständen einer vorherigen Erfassung von bestehenden Leerständen. Aktuell wird jedoch seitens des Magistrates kein Leerstandskataster mit entsprechendem Management der Immobilien geführt. Hierzu fehlt derzeit eine gesetzliche Grundlage, die zur Erhebung und Verarbeitung von Leerstandsdaten ermächtigt
Eine gezielte Steuerung von leerstehenden Immobilien erweist sich zudem als schwierig, da es keinen "Nutzungszwang" von Immobilien gibt und ein Verwaltungshandeln stets einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Daher findet derzeit durch den Magistrat keine proaktive und flächendeckende Beratung von Eigentümern der leerstehenden Immobilien statt. Dies schließt jedoch die Inanspruchnahme von Bauberatungen seitens der Eigentümer durch den Magistrat nicht aus.
Die Gründe für Leerstände von Wohn- und Gewerbeimmobilien sind oft vielseitig und entziehen sich weitgehend einer Einflussnahme durch den Magistrat. Grundsätzlich ist in Einzelfällen je nach Lage und Größe des Grundstückes sowie der Eigentumsverhältnisse ein gezieltes Handeln des Magistrats möglich. Vordergründig finden vom Magistrat forcierte städtebauliche Planungen im gesamten Siedlungs- bzw. Quartierskontext statt, sodass hierdurch das Potential raumwirksamer Leerstandsimmobilien und -grundstücke ausgeschöpft wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Januar 2024 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 565 — Anfrage vom 8. Dezember 2022.