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Das Schrankendenkmal

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Gemäß einem Gestattungsvertrag mit dem Verein FTG Frankfurt muss die Schranke "Ginnheimer Straße 47" auf dem Grundstück verbleiben, damit der Verein im Zweifelsfall sein Grundstück gegen unbefugtes Befahren schützen kann. Die Schranke wird nach Beendigung der Schulauslagerung zurückgebaut. Die hier besagte Zuwegung "Ginnheimer Landstraße 41" wurde im Frühjahr 2023 durch das Grünflächenamt mit einer Schranke ausgestattet. Die Deutsche Bahn AG nutzt diese Zufahrt als Baustellenzufahrt, weswegen die Schranke dauerhaft geöffnet bleiben muss. Wenn die Baustelle der Deutschen Bahn AG an der S-Bahn abgeschlossen ist, wird die Schranke wieder aktiviert.

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