Das Schrankendenkmal
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt den Abbau einer Schranke an der Ginnheimer Straße 47 und deren Wiederaufbau an der Ginnheimer Landstraße 41. Dies ist notwendig, da die Schranke am aktuellen Standort nicht benötigt wird und an der neuen Stelle zur Verhinderung unbefugter Zufahrten dringend gebraucht wird.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Ginnheimer Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Bestehenden Wohnraum in der Ginnheimer Straße 24 bis 26 schützen05.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Entsiegeln und mehr Bäume für den Kirchplatz21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Tiefe Löcher: Sanierung der Ulrichstraße priorisieren22.05.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Ginnheimer Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die Schranke an der Zufahrt zur (städtischen) Liegenschaft Ginnheimer Straße 47 abzubauen und in Höhe Ginnheimer Landstraße 41 (Zufahrt Integrationsdorf, Auslagerungsstandort Johanna-Tesch-Schule) wieder aufzubauen.
Begründung
Die Schranke wird am jetzigen Standort nicht benötigt und es stellt sich die Frage, warum sie jemals dorthin gestellt wurde. Sie ist immer geöffnet und erfreut sich zwischenzeitlich einer intensiven Freundschaft mit einem benachbarten Baum, der sie im oberen Bereich liebevoll umarmt (siehe Bilder). Auch wenn es traurig ist, die beiden zu trennen, so wird die Schranke an der Zufahrt Höhe Ginnheimer Landstraße 41 dringend benötigt und darf endlich das tun, wofür sie angeschafft wurde: nicht gestattete Zufahrten zu verwehren. Das Landschaftsschutzgebiet hinter der Zufahrt Ginnheimer Landstraße 41 wird ganzjährig verbotswidrig als Parkplatz missbraucht. Vereinzeltes Verteilen von Verwarnungsgeldern zeigt keinerlei Wirkung. Schließlich wurde eine Schranke für die Zufahrt Ginnheimer Landstraße 41 bei einem Ortstermin von Vertretern des Grünflächenamtes (GFA) und des Ortsbeirates (OBR) am 13. September 2022 als Problemlösung verabredet. Die Zufahrtsmöglichkeit für Berechtigte (Feuerwehr, Rettungsdienst, FES, Integrationsdorf, Johanna-Tesch-Schule) stellt technisch kein Problem dar und wird an anderer Stelle ja auch umgesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2023Sie sind hierOFOF 619/2Das SchrankendenkmalOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. März 2023OMOM 3715Das SchrankendenkmalDirektanregung
- 12. Juni 2023STST 1323Das SchrankendenkmalStellungnahme
- 4. Dezember 2023STST 2406Das SchrankendenkmalStellungnahme
- 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 1071Das SchrankendenkmalStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme