Antrag auf Baugutachten
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Bisheriger Verlauf
22.09.2016
10.11.2016
17.02.2017
15.06.2018
15.06.2018
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.11.2016, OM 921 entstanden aus Vorlage: OF 87/3 vom 22.09.2016
Betreff: Antrag auf Baugutachten
Der Magistrat wird gebeten, nach Abschluss des Umbaus der Haltestellen "Musterschule" und "Glauburgstraße" der U 5 auf der Eckenheimer Landstraße ein Baugutachten in Auftrag zu geben. Zu prüfen ist (unter anderen), 1. ob bereits die Ausschreibung des Bauvorhabens nur ökonomischen Prinzipien folgte oder in der Ausschreibung auch der belastenden Situation für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber Rechnung getragen wurde; 2. auf Grundlage welcher Entscheidungsmatrix die Vergabeentscheidung getroffen wurde, obwohl bekannt war, dass eben die beauftrage Firma bereits große Verzögerungen beim Bau des Buchrainplatzes in Oberrad zu verantworten hatte; 3. warum der Untergrund für die ausführende Firma und die VGF zahllose Überraschungen bereithielt, obwohl von früheren Baustellen (hier besonders der Umbau der Haltestellen "Deutsche Nationalbibliothek" und "Marbachweg" ) bekannt war, dass die Karten des Untergrundes kein verlässliches Material darstellen; 4. ob auf der Baustelle zu jedem Zeitpunkt die Bauschutzvorschriften, wie z. B. Tragen von Schutzkleidung, Schutzhelmen, geeigneter Hörschutz und Arbeitsverbot bei großer Hitze, eingehalten wurden; 5. wie künftig im Vorfeld solcher Großbaumaßnahmen im öffentlichen Raum verlässliche Informationen über den Untergrund und die vorhandenen Versorgungsleitungen beschafft werden können; 6. wie künftig sichergestellt werden kann, dass Firmen, mit denen es in der Vergangenheit bei Bauprojekten bereits eigenverschuldete Verzögerungen und Nichteinhaltung von gesetzten Fertigstellungsfristen gegeben hat, künftig nicht mehr bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Begründung:
Obwohl der Umbau der Haltestellen "Musterschule" und "Glauburgstraße" nach Auskunft der VGF kurz vor dem Abschluss steht, bleiben viele Fragen offen. Eine monatelange Belastung der Anwohner und Geschäftsinhaber, die scheinbar kaum realisiert wurde - Umsätze brachen ein, Menschen stolperten über Rollschutt und zerrten ihre Kinderwagen hinter sich her; Schulkinder fanden ihren Schulweg nicht und irrten über eine Baustelle, auf der Großgerät bewegt wurde; die täglichen Wege zum Supermarkt oder zur Apotheke wurden für Anwohnerinnen und Anwohner zur immer neuen Schnitzeljagd; die Nebenstraßen wurden durch ein hohes Verkehrsaufkommen stark belastet -, abgesehen von dem Lärm und Dreck, den eine solche Baustelle sowieso mit sich bringt. Die Verzögerung der Baustelle wurde überhaupt nur auf äußeren Druck hin eingestanden, noch immer kann nicht befriedigend geklärt werden, wer eigentlich die Verantwortung für Planung, Auftragsvergabe und Ausführung trägt. Die VGF und die verantwortliche Firma schieben sich gegenseitig die Schuld zu. Diese Art von Fingerzeigen ist unwürdig und wird auch dem Anspruch der Anwohnerinnen und Anwohner sowie Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber auf Aufklärung nicht gerecht. Da niemand bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen und umfassend darzustellen, wie derartige Situationen in Zukunft vermieden werden können, ist ein unabhängiges Baugutachten die einzige Möglichkeit, um Anwohnerinnen und Anwohner künftiger Großbaustellen vor ähnlicher Belastung zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 421 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1126 Aktenzeichen: 92 10