Antrag auf Baugutachten
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 421
Betreff: Antrag auf Baugutachten Vorläufige Stellungnahme: Die erforderlichen Prüfungen konnten im Rahmen der gesetzten Bearbeitungsfrist nicht abgeschlossen werden. Der Magistrat bedauert daher, in der durch die Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2016OFOF 87/3Antrag auf BaugutachtenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. November 2016OMOM 921Antrag auf BaugutachtenDirektanregung
- 17. Februar 2017Sie sind hierSTST 421Antrag auf BaugutachtenStellungnahme
- 15. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 90 WochenSTST 1126Antrag auf BaugutachtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab