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Antrag auf Baugutachten

Vorlagentyp: OFSPD
90 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen
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Begründung

Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nach Abschluss des Umbaus der Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße der U5 auf der Eckenheimer Landstraße ein Baugutachten in Auftrag zu geben. Zu prüfen ist - unter anderem - - Ob bereits die Ausschreibung des Bauvorhabens nur ökonomischen Prinzipien folgte, oder auch in der Ausschreibung der belastenden Situation für Anwohner/innen und Geschäftsinhaber/innen Rechnung getragen wurde - Auf der Grundlage welcher Entscheidungsmatrix die Vergabeentscheidung getroffen wurde, obwohl bekannt war, dass eben die beauftrage Firma bereits große Verzögerungen beim Bau des Buchrainplatzes in Oberrad zu verantworten hatte - Warum der Untergrund für die ausführende Firma und die VGF zahllose Überraschungen bereithielt, obwohl von früheren Baustellen (hier besonders der Umbau der Haltestellen Deutsche Nationalbibliothek und Marbachweg) bekannt war, dass die Karten des Untergrundes kein verlässliches Material darstellen - Ob auf der Baustelle zu jedem Zeitpunkt die Bauschutzvorschriften eingehalten wurden - wie z.B. Tragen von Schutzkleidung, Schutzhelmen, geeigneter Hörschutz und Arbeitsverbot bei großer Hitze. Begründung: Obwohl der Umbau der Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße nach Auskunft der VGF kurz vor dem Abschluss steht, bleiben viele Fragen offen. Eine monatelange Belastung der Anwohner und Geschäftsinhaber, die scheinbar kaum realisiert wurde - Umsätze brachen ein, Menschen stolperten über Rollschutt und zerrten ihre Kinderwagen hinter sich her; Schulkinder fanden ihren Schulweg nicht und irrten über eine Baustelle, auf der Großgerät bewegt wurde; die täglichen Wege zum Supermarkt oder zur Apotheke wurden für Anwohner/innen zur immer neuen Schnitzeljagd; die Nebenstraßen wurden durch ein hohes Verkehrsaufkommen stark belastet - abgesehen von dem Lärm und Dreck, den eine solche Baustelle eh mit sich bringt. Die Verzögerung der Baustelle wurde überhaupt nur auf äußeren Druck hin eingestanden, noch immer kann nicht befriedigend geklärt werden, wer eigentlich die Verantwortung für Planung, Auftragsvergabe und Ausführung trägt. Die VGF und die verantwortliche Firma schieben sich gegenseitig die Schuld zu. Diese Art von Fingerzeigen ist unwürdig und wird auch dem Anspruch der Anwohner/innen und Geschäftsinhaber/innen auf Aufklärung nicht gerecht. Da niemand bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen und umfassend darzustellen, wie derartige Situationen in Zukunft vermieden werden können, ist ein unabhängiges Baugutachten die einzige Möglichkeit, um Anwohner/innen künftiger Großbaustellen vor ähnlicher Belastung zu schützen.

Inhalt

Antrag vom 22.09.2016, OF 87/3

Betreff: Antrag auf Baugutachten Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nach Abschluss des Umbaus der Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße der U5 auf der Eckenheimer Landstraße ein Baugutachten in Auftrag zu geben. Zu prüfen ist - unter anderem - - Ob bereits die Ausschreibung des Bauvorhabens nur ökonomischen Prinzipien folgte, oder auch in der Ausschreibung der belastenden Situation für Anwohner/innen und Geschäftsinhaber/innen Rechnung getragen wurde - Auf der Grundlage welcher Entscheidungsmatrix die Vergabeentscheidung getroffen wurde, obwohl bekannt war, dass eben die beauftrage Firma bereits große Verzögerungen beim Bau des Buchrainplatzes in Oberrad zu verantworten hatte - Warum der Untergrund für die ausführende Firma und die VGF zahllose Überraschungen bereithielt, obwohl von früheren Baustellen (hier besonders der Umbau der Haltestellen Deutsche Nationalbibliothek und Marbachweg) bekannt war, dass die Karten des Untergrundes kein verlässliches Material darstellen - Ob auf der Baustelle zu jedem Zeitpunkt die Bauschutzvorschriften eingehalten wurden - wie z.B. Tragen von Schutzkleidung, Schutzhelmen, geeigneter Hörschutz und Arbeitsverbot bei großer Hitze.

Begründung: Obwohl der Umbau der Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße nach Auskunft der VGF kurz vor dem Abschluss steht, bleiben viele Fragen offen. Eine monatelange Belastung der Anwohner und Geschäftsinhaber, die scheinbar kaum realisiert wurde - Umsätze brachen ein, Menschen stolperten über Rollschutt und zerrten ihre Kinderwagen hinter sich her; Schulkinder fanden ihren Schulweg nicht und irrten über eine Baustelle, auf der Großgerät bewegt wurde; die täglichen Wege zum Supermarkt oder zur Apotheke wurden für Anwohner/innen zur immer neuen Schnitzeljagd; die Nebenstraßen wurden durch ein hohes Verkehrsaufkommen stark belastet - abgesehen von dem Lärm und Dreck, den eine solche Baustelle eh mit sich bringt. Die Verzögerung der Baustelle wurde überhaupt nur auf äußeren Druck hin eingestanden, noch immer kann nicht befriedigend geklärt werden, wer eigentlich die Verantwortung für Planung, Auftragsvergabe und Ausführung trägt. Die VGF und die verantwortliche Firma schieben sich gegenseitig die Schuld zu. Diese Art von Fingerzeigen ist unwürdig und wird auch dem Anspruch der Anwohner/innen und Geschäftsinhaber/innen auf Aufklärung nicht gerecht. Da niemand bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen und umfassend darzustellen, wie derartige Situationen in Zukunft vermieden werden können, ist ein unabhängiges Baugutachten die einzige Möglichkeit, um Anwohner/innen künftiger Großbaustellen vor ähnlicher Belastung zu schützen.Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. September 2016Sie sind hier
    OFOF 87/3Antrag auf Baugutachten
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 10. November 2016OMOM 921Antrag auf BaugutachtenDirektanregung
  3. 17. Februar 2017STST 421Antrag auf BaugutachtenStellungnahme
  4. 15. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 90 WochenSTST 1126Antrag auf BaugutachtenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 3
Sitzung 5 · 06.10.2016
TO I, TOP 23
Beraten
Die Vorlage OF 87/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 6 · 10.11.2016
TO I, TOP 18
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 921 2016 Die Vorlage OF 87/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgende zwei Punkte angefügt werden: "5. wie künftig im Vorfeld solcher Großbaumaßnahmen im öffentlichen Raum verlässliche Informationen über den Untergrund und die vorhandenen Versorgungsleitungen beschafft werden können; 6. wie künftig sichergestellt werden kann, dass Firmen, mit denen es in der Vergangenheit bei Bauprojekten bereits eigenverschuldete Verzögerungen und Nichteinhaltung von gesetzten Fertigstellungsfristen gegeben hat, künftig nicht mehr bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen