Friedrich-Fauldrath-Anlage hier: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1400
Begründung
hier: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1400 Vorgang: OIB 215/10 OBR 10; OM 71/21 OBR 10; ST 1400/21 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen sowie dem Kinderbeauftragten erneut um Prüfung und Berichterstattung gebeten, unter welchen Voraussetzungen in der Friedrich-Fauldrath-Anlage eine Schaukel sowie ein Sandkasten Kindern zur Verfügung gestellt werden können. Begründung: Sollte wider Erwarten hier eine Bebauungsplanänderung gewünscht beziehungsweise erforderlich werden, soll diese Änderung bitte veranlasst werden. Sicher möchte der Magistrat nicht, dass künftig nur noch in einem Bebauungsplan aufgeführte Spielplätze realisiert oder Spielgeräte aufgestellt werden können. Im Übrigen ist darauf hinzuwiesen, dass bereits mit unserer OIB vom 15.06.2010, OIB 215 dem Magistrat Gelder für Spielgeräte in der Fauldraht-Anlage in Bonames zur Verfügung gestellt wurden. Die Spielgeräte wurden nur aufgestellt, weil zuvor ein Schutzzaun aufgestellt wurde. "Die Maßnahme wurde am 18.01.2013 mit 22.089,94 Euro abgerechnet." Wenn nunmehr dem Magistrat die damaligen neuen Sicherheitsvorkehrungen (Zaun zwischen U-Bahntrasse und Grünfläche) nicht mehr ausreichen sollten, die auch im Interesse des Ortsbeirates 10 dort vorgenommen wurden, bitten wir um entsprechende Veranlassung, dass hier diese ergänzenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.