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Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärts

Vorlagentyp: OFGRÜNE
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Antrag fordert ein Parkverbot für Lkw über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße, um die Schadstoffemissionen zu reduzieren und den Anwohnern sowie Pendlern mehr Platz zu bieten. Der Magistrat soll prüfen, ob ein solches Verbot umgesetzt werden kann.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Parken von LKW über 3,5 t auf dem Parkstreifen der Gießener Straße zwischen Ronneburgstraße und Siegmund-Freud-Straße verboten werden kann.

Begründung

Da vermehrt LKW auf diesem Parkstreifen stehen, bei jeder Witterung den Motor warm laufen lassen (Schadstoffemission) und Anwohnern sowie Pendlern den Platz wegnehmen, sollen die Schilder Parkverbot für LKW = VZ 314 StVO (Parken) mit dem Zusatzzeichen 1010-58 StVO (Personenkraftwagen) der Straßenverkehrsordnung dies in Zukunft verhindern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Oktober 2024Sie sind hier
    OFOF 898/10Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärts
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 3. Dezember 2024OMOM 6210Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärtsDirektanregung
  3. 28. März 2025Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 498Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärtsStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 10
Sitzung 33 · 05.11.2024
TO II, TOP 5
Beraten
Die Vorlage OF 898/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 34 · 03.12.2024
TO I, TOP 10
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 6210 2024 Die Vorlage OF 898/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDUAfDFraktionslos
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, AfD und fraktionslos (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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