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Bahnunterführung Woogstraße

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

OM 1331/12 OBR 9; ST 1540/12; ST 483/13; ST 1442/13; OM 2754/13 OBR 9; ST 669/14; ST 1452/14; OM 3294/14 OBR 9 Der Ortsbeirat möge für die Umgestaltung der Bahnunterführung Woogstraße eine Ergänzungssumme in Höhe von 2000,- aus dem eigenen Budget zu beschließen. Begründung: "Der Magistrat begrüßt die Anregung des Ortsbeirats und wird die erforderlichen Mittel aus dem "Anti-Graffitiprogramm" des Hochbauamts für eine künstlerische Gestaltung der Bahnunterführung Woogstraße zur Verfügung stellen. Nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten (Grundierung der Wände und Graffitischutz) kann die Graffitigestaltung zwischen dem Jugendladen Bornheim und dem Ortsbeirat abgestimmt und angebracht werden." Der Kostenvoranschlag des Künstlers beträgt 5500,- €.