Gestaltung Bahnunterführung Woogstraße
Begründung
Woogstraße Vorgang: OM 1331/12 OBR 9; ST 1540/12; ST 483/13; OM 2754/13 OBR 9; ST 1442/13; ST 669/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, für eine Neugestaltung der Unterführung Woogstraße 3.500€ aus dem Programm des Hochbauamtes zur Beseitigung und Prävention von Graffitis bereit zu stellen, um eine "wilde" Besprühung mit illegalen Graffitis zu verhindern, indem eine ansprechende Gestaltung mit künstlerisch gestalteten legalen Graffitis angebracht wird. Begründung: Im Frühjahr wurden die Kacheln in der Unterführung abgeschlagen. Nun finden sich dort blanke Betonwände, an denen bereits erste wilde Graffitis angebracht wurden. Um eine einheitliche, ansprechende Neugestaltung der Unterführung zu erreichen, sollen die Flächen in Kooperation mit dem Jugendladen Bornheim, der bereits verschiedene Projekte ähnlicher Art in Frankfurt umgesetzt hat (u.a. die Graffitis am Neubau der EZB) und über das nötige Fachwissen und die entsprechenden Kontakte zu Graffitikünstlern verfügt, künstlerisch gestaltet werden. Die Gestaltung soll in Absprache mit dem Ortsbeirat erfolgen.