Bahnunterführung in der Woogstraße schöner gestalten
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Woogstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.10.2026.
- Piktogramm „30 km/h“ auf der Woogstraße15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Stoppschild an der Einmündung Auf der Schloßhecke / Woogstraße15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots auf der rechten Straßenseite An der Woogstraße nach der Einmündung Ginnheimer Mühlgasse20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Woogstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 20.06.2013, OM 2304 entstanden aus Vorlage: OF 640/9 vom 20.06.2013
Betreff: Bahnunterführung in der Woogstraße schöner gestalten Vorgang: ST 483/13 Der Magistrat wird gebeten, die noch vorhandenen Fliesen im Bereich der Unterführung und an den Rampen zu entfernen und die Wände mit einem einheitlichen hellen Betonanstrich zu versehen, wie es in der Stellungnahme ST 483 avisiert wurde.
Begründung: In der Unterführung sind bereits zahlreiche Fliesen abgebrochen. Diese wurden bisher durch einen einheitlichen Betonanstrich ersetzt. Da dies aber derzeit nur Lücken füllt, ist der Gesamteindruck der Unterführung eher unschön und sieht nach einem Provisorium aus. Dem könnte mit dem Abbrechen der restlichen Fliesen ein Ende gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2013STST 483Unterführung in der Verlängerung WoogstraßeStellungnahme
- 20. Juni 2013Sie sind hierOMOM 2304Bahnunterführung in der Woogstraße schöner gestaltenDirektanregung
- 20. Juni 2013OFOF 640/9Bahnunterführung in der Woogstraße schöner gestaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. September 2013Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1442Bahnunterführung in der Woogstraße schöner gestaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats