Schrägparkplätze auf der Homburger Landstraße zwischen den Hausnummern 161 und 168
Begründung
Landstraße zwischen den Hausnummern 161 und 168 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob im Bereich Homburger Landstraße 161-169 Schrägparkplätze angelegt werden können. Der Bürgersteig ist in diesem Abschnitt besonders breit. Der Radweg wurde durch einen Fahrradstreifen auf der Fahrbahn ersetzt. Eine Markierung der Parkplätze würde ein geordnetes Parken möglich machen. Derzeit werden die wenigen dort vorhandenen Parkplätze von den PKW-Fahrern unterschiedlich genutzt (s. Foto). Dadurch geht Stellfläche verloren Begründung: Im Bereich zwischen Homburger Landstraße 161 und 169 ist der Parkdruck besonders groß. Vor allem morgens wird vor der benachbarten Bäckerei gerne in zweiter Reihe geparkt.