Schrägparkplätze auf der Homburger Landstraße zwischen den Hausnummern 161 und 169
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5090 entstanden aus Vorlage: OF 813/10 vom 26.08.2019
Betreff: Schrägparkplätze auf der Homburger Landstraße zwischen den Hausnummern 161 und 169 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob im Bereich Homburger Landstraße 161-169 Schrägparkplätze angelegt werden können. Der Bürgersteig ist in diesem Abschnitt besonders breit. Der Radweg wurde durch einen Fahrradstreifen auf der Fahrbahn ersetzt. Eine Markierung der Parkplätze würde ein geordnetes Parken möglich machen. Derzeit werden die wenigen dort vorhande nen Parkplätze von den Fahrern unterschiedlich genutzt. Dadurch geht Stellfläche verloren.
Begründung: Im Bereich zwischen Homburger Landstraße 161 und 169 ist der Parkdruck besonders groß. Vor allem morgens wird vor der benachbarten Bäckerei gerne in zweiter Reihe geparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2019OFOF 813/10Schrägparkplätze auf der Homburger Landstraße zwischen den Hausnummern 161 und 168Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2019Sie sind hierOMOM 5090Schrägparkplätze auf der Homburger Landstraße zwischen den Hausnummern 161 und 169Direktanregung
- 16. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2323Schrägparkplätze auf der Homburger Landstraße zwischen den Hausnummern 161 und 169Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats