Schrägparkplätze auf der Homburger Landstraße zwischen den Hausnummern 161 und 169
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2323
Betreff: Schrägparkplätze auf der Homburger Landstraße zwischen den Hausnummern 161 und 169 In dem genannten Bereich ist im Moment das Längsparken mittels Verkehrszeichen 315 Straßenverkehrs-Ordnung angeordnet. Gemäß den "Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs" wird für das Schrägparken, je nach Winkel, ca. 5 Meter Parkfläche zuzüglich 70 cm Überhangstreifen benötigt. Bei einer Gesamtbreite von 5 Metern wäre das Anlegen von Parkplätzen in schräger Aufstellung somit nur möglich, wenn man auf den Gehweg verzichten würde. Da es sich bei der Homburger Landstraße um eine viel befahrene Straße handelt, ist ein ausreichender Gehweg jedoch notwendig. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Um die vorhandenen Parkflächen zukünftig effektiver zu nutzen, wird die Parkfläche mit Hilfe von Markierungen eingeteilt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2019OFOF 813/10Schrägparkplätze auf der Homburger Landstraße zwischen den Hausnummern 161 und 168Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2019OMOM 5090Schrägparkplätze auf der Homburger Landstraße zwischen den Hausnummern 161 und 169Direktanregung
- 16. Dezember 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2323Schrägparkplätze auf der Homburger Landstraße zwischen den Hausnummern 161 und 169Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab