Hilfe in der Corona-Krise: Ortsbeiratsbudget im Jahre 2020 zur Unterstützung örtlicher Einrichtungen freigeben
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 9 beantragt, das Budget für das Jahr 2020 zu erweitern, um einmalige, nicht rückzahlbare Zuwendungen an lokale Vereine und Institutionen mit gemeinnützigen Inhalten zu ermöglichen. Dies soll die Unterstützung während der Corona-Krise fördern und die Existenz dieser Einrichtungen sichern.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Die Verwendungsmöglichkeiten für das Budget des Ortsbeirats 9 wird im Jahr 2020 ausnahmsweise um die Möglichkeit erweitert, aus diesen Mitteln einmalige, nicht rückzahlbare Zuwendungen an Vereine und andere lokale Institutionen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen zu gewähren, für die kein Verwendungsnachweis erbracht werden muss.
Begründung
Ortsbeiratsbudget im Jahre 2020 zur Unterstützung örtlicher Einrichtungen freigeben Das Vereinsleben in den Stadtteilen ist durch die Corona-Krise weitgehend zum Stillstand gekommen. Das hat auch finanzielle Folgen. Das Land Hessen hat zwar zur Unterstützung gemeinnütziger Vereine im steuerlichen Sinne mehrere Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Ebenfalls stellt das Land Hessen eine Soforthilfe für Vereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zur Verfügung. Durch die Auswirkungen der Pandemie sind aber auch andere Vereine, Zusammenschlüsse und Institutionen in ihrer Existenz bedroht, die zwar nicht gemeinnützig im steuerlichen Sinne sind, aber gemeinnützige Inhalte und Ideen verfolgen. Dazu gehören bspw. die Vereinsringe, aber auch viele andere Vereine mit sozialem oder kulturellem Hintergrund, die der Allgemeinheit dienen. Vereine bzw. ehrenamtliches Engagement sind für unsere gemeinschaftliche und solidarische Gesellschaft von grundlegender Bedeutung. Die Stadtverordnetenversammlung hat deshalb 2014 bereits das Ortsbeiratsbudget auf die Förderung von zeitlich begrenzten Projekten von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen erweitert und damit neue Fördermöglichkeiten für die ehrenamtliche Arbeit in den Stadtteilen geschaffen. Der Ortsbeirat 9 ist vor diesem Hintergrund bereit, die eingangs genannten Vereine und Einrichtungen mit seinem Budget für das Jahr 2020 zu unterstützen. Der Ortsbeirat 9 wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Die Verwendungsmöglichkeiten für das Budget des Ortsbeirats 9 wird im Jahr 2020 ausnahmsweise um die Möglichkeit erweitert, aus diesen Mitteln einmalige, nicht rückzahlbare Zuwendungen an Vereine und andere lokale Institutionen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen zu gewähren, für die kein Verwendungsnachweis erbracht werden muss.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Mai 2020Sie sind hierOFOF 798/9Hilfe in der Corona-Krise: Ortsbeiratsbudget im Jahre 2020 zur Unterstützung örtlicher Einrichtungen freigebenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Mai 2020OAOA 566Hilfe in der Corona-Krise: Ortsbeiratsbudget im Jahre 2020 zur Unterstützung örtlicher Einrichtungen freigebenAnregung
- 12. Juni 2020OFOF 807/9Hilfe in der Corona-Krise: Zuwendungen aus Mitteln des OrtsbeiratsbudgetsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. Juni 2020OIBOIB 426Hilfe in der Corona-Krise: Zuwendungen aus Mitteln des OrtsbeiratsbudgetsBudget-Initiative
- 17. August 2020OFOF 851/9Verwendung der Ortsbeiratsmittel gemäß Beschluss der StVV vom 02.07.2020 hier: Konkretisierung des OrtsbeiratsbeschlussesOrtsbeiratsantrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Annahme) zu 2. CDU, SPD und LINKE. gegen 1 GRÜNE, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)