Spielplatzprioritätenprogramm für Ortsbezirk 1
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das in der E 109 angekündigte Spielplatzprioritätenprogramm anzugehen und mit dem Ortsbeirat und den Kinderbeauftragten abzustimmen. Des Weiteren sollen so schnell wie möglich erste Sanierungsprojekte gestartet werden, Priorität müssen dabei die Spielplätze in der Friedrich-Ebert-Siedlung haben, die schon durch die EA 82 / 22 seitens des Ortsbeirats als dringlich und wichtig ausgezeichnet wurden.
Begründung
Eigentlich sollte laut E 109 das Spielplatzprioritätenprogramm gemeinsam mit den Ortsbeiräten erarbeitet und der Stadtverordnetenversammlung im März 2023 zum Beschluss vorgelegt werden. Dieser Zeitplan wird voraussichtlich schwer einzuhalten sein... Dabei sollte aber auf jeden Fall die Beteiligung der Ortsbeiräte und Kinderbeauftragten sichergestellt werden.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme