Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124

Vorlagentyp: OF LINKE.

Begründung

124 Vorgang: V 1229/19 OBR 3; ST 1222/19 Die Stellungnahme des Magistrats ST 1222 ist unserer Auffassung nach

  1. unvollständig. nNcht beantwortet wurde die Frage nach der Genehmigung der "neuen Einzäunung mit einem massiven Metallzaun mit großem Tor in der Mitte." Dem Magistrat ist "der versiegelte Vorplatz vor der Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 124" bekannt und er argumentiert mit der Baugenehmigung vom
  2. Aus diesem Grund sieht er den Eigentümer nicht dazu verpflichtet, der Vorgartensatzung aus dem Jahr 1977 zu folgen. Im Zusammenhang mit einer vom Magistrat initiierten Begrünungsoffensive zur Klimaverbesserung innerhalb der Stadt, kann es nicht sein, dass versiegelte Gebäudevorplätze Bestandsschutz haben, weil die Vorgartensatzung damals noch nicht galt.