Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBegründung
Vorgang: V 1229/19 OBR 3; ST 1222/19 Die Stellungnahme des Magistrats ST 1222 ist nach Auffassung des Ortsbeirates unvollständig. Nicht beantwortet wurde die Frage nach der Genehmigung der "neuen Einzäunung mit einem massiven Metallzaun mit großem Tor in der Mitte". Dem Magistrat ist der versiegelte Vorplatz vor der Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 124 bekannt und er argumentiert mit der Baugenehmigung vom 01.09.1958. Aus diesem Grund sieht er den Eigentümer nicht dazu verpflichtet, der Vorgartensatzung aus dem Jahr 1977 zu folgen. Im Zusammenhang mit einer vom Magistrat initiierten Begrünungsoffensive zur Klimaverbesserung innerhalb der Stadt kann es nicht sein, dass versiegelte Gebäudevorplätze Bestandsschutz haben, weil die Vorgartensatzung damals noch nicht galt.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5204 entstanden aus Vorlage: OF 723/3 vom 03.09.2019
Betreff: Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124 Vorgang: V 1229/19 OBR 3; ST 1222/19 Die Stellungnahme des Magistrats ST 1222 ist nach Auffassung des Ortsbeirates unvollständig. Nicht beantwortet wurde die Frage nach der Genehmigung der "neuen Einzäunung mit einem massiven Metallzaun mit großem Tor in der Mitte". Dem Magistrat ist der versiegelte Vorplatz vor der Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 124 bekannt und er argumentiert mit der Baugenehmigung vom 01.09.1958. Aus diesem Grund sieht er den Eigentümer nicht dazu verpflichtet, der Vorgartensatzung aus dem Jahr 1977 zu folgen. Im Zusammenhang mit einer vom Magistrat initiierten Begrünungsoffensive zur Klimaverbesserung innerhalb der Stadt kann es nicht sein, dass versiegelte Gebäudevorplätze Bestandsschutz haben, weil die Vorgartensatzung damals noch nicht galt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. darauf hinzuwirken, dass der Eigentümer eine Entsiegelung des Gebäudevorplatzes der oben genannten Liegenschaft im Sinne der Vorgartensatzung vornimmt; 2. auf die Aufhebung des Bestandsschutzes für versiegelte Gebäudevorplätze vor 1977 hinzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2019OFOF 660/3Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124Ortsbeiratsantrag · SPD
- 28. März 2019VV 1229Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124Anfrage
- 1. Juli 2019STST 1222Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124Stellungnahme
- 3. September 2019OFOF 723/3Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 19. September 2019Sie sind hierOMOM 5204Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124Direktanregung
- 17. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 48Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats