Martin-Luther-Straße 62: Drohende Mietervertreibung verhindern!
Begründung
verhindern! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, alle ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente einzusetzen, um die drohende Vertreibung der langjährigen Mieter der Martin-Luther-Str. 62 zu verhindern. Begründung: Die Liegenschaft Martin-Luther-Str. 62 wurde 2017 innerhalb von wenigen Monaten zweimal verkauft. Eigentümer ist seit Oktober 2017 die Fa. Stenner GmbH & Co. KG. Die Eigentümer haben einen Bauantrag für umfangreiche Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsarbeiten gestellt und den langjährigen Mieterinnen und Mietern des Hauses unter Verweis auf die zu erwartenden Belästigungen durch die Umbauarbeiten und die danach fällig werdenden deutlich höheren Mieten (im Gespräch waren 18 €/m2) nahegelegt, aus ihren Wohnungen auszuziehen. Die Intentionen der neuen Eigentümer sind unübersehbar. Deshalb ist schnelles und unzweideutiges Handeln erforderlich. Die im Dezember 2018 in Kraft getretene Erhaltungssatzung Nr. 50 (FFM Nordend-Mitte) bietet endlich die Chance, im konkreten Fall die Absichten der neuen Eigentümer zu durchkreuzen und die Mieter des Hauses zu schützen und insgesamt dem massiven und stärker werdenden Vertreibungsdruck im Nordend entgegenzuwirken.