Milieuschutzsatzung Westend II: Sicherung und Planung für das Gebiet der Erhaltungssatzung Westend II; Insbesondere für das leer stehende Gebäude in der Leerbachstraße.92 ist eine sofortige Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB einzuleiten, um die
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Milieuschutzsatzung Westend II: Sicherung und Planung für das Gebiet der Erhaltungssatzung Westend II; Insbesondere für das leer stehende Gebäude in der Leerbachstraße.92 ist eine sofortige Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB einzuleiten, um die
Details im PARLIS OF_599-2_2014Auskunftsersuchen
Milieuschutzsatzung Westend II: Sicherung und Planung für das Gebiet der Erhaltungssatzung Westend II; Insbesondere für das leer stehende Gebäude in der Leerbachstraße 92 ist eine sofortige Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB einzuleiten, um die
Details im PARLIS V_1183_2014Antrag Ortsbeirat
Milieuschutzsatzung Westend II: Sicherung und Planung für das Gebiet der Erhaltungssatzung Westend II; Insbesondere für das leer stehende Gebäude in der Leerbachstraße.92 ist eine sofortige Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB einzuleiten, um die
Details im PARLIS OF_599-2_2014Auskunftsersuchen
Milieuschutzsatzung Westend II: Sicherung und Planung für das Gebiet der Erhaltungssatzung Westend II; Insbesondere für das leer stehende Gebäude in der Leerbachstraße 92 ist eine sofortige Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB einzuleiten, um die
Details im PARLIS V_1183_2014S A C H S T A N D :
Betreff: Milieuschutzsatzung Westend II: Sicherung und Planung für das Gebiet der Erhaltungssatzung Westend II; Insbesondere für das leer stehende Gebäude in der Leerbachstraße 92 ist eine sofortige Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB einzuleiten, um die Gebäude vor Luxussanierung zu schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Zur Sicherung der Planung wird im Bereich der Erhaltungssatzung Westend II von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wie bei der Erhaltungssatzung Bockenheim, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das geplante Bauvorhaben unmöglich gemacht oder erschwert werden würde. 2. Für das seit 5 Jahren leer stehende Gebäude Leerbachstraße 92 wird die Zurückstellung von Baugesuchen sofort angewandt. Der Magistrat wird beauftragt mit dem Eigentümer zu verhandeln, um die 18 kleinen leer stehenden Wohneinheiten im Sinne der neuen Milieuschutzsatzung zu sanieren, damit sie dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung stehen können.