Milieuschutzsatzung Westend II: Sicherung und Planung für das Gebiet der Erhaltungssatzung Westend II; Insbesondere für das leer stehende Gebäude in der…
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Milieuschutzsatzung Westend II: Sicherung und Planung für das Gebiet der Erhaltungssatzung Westend II; Insbesondere für das leer stehende Gebäude in der Leerbachstraße 92 ist eine sofortige Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BAuGB einzuleiten, um die
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 377
Betreff: Milieuschutzsatzung Westend II: Sicherung und Planung für das Gebiet der Erhaltungssatzung Westend II; Insbesondere für das leer stehende Gebäude in der Leerbachstraße 92 ist eine sofortige Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BAuGB einzuleiten, um die Gebäude vor Luxussanierung zu schützen Zu
- Der Magistrat wird nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Aufstellung der Milieuschutzsatzung Westend II und deren öffentlichen Bekanntmachung von den Instrumenten der Zurückstellung und der vorläufigen Untersagung gemäß § 172 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 15 Abs. 1 BauGB Gebrauch machen. Zu
- Die Liegenschaft Leerbachstraße 92 befindet sich im Untersuchungsbereich der zukünftigen Erhaltungssatzung Westend II. Nach Beschluss und Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Satzung käme eine Zurückstellung von Baugesuchen für die Leerbachstraße 92 in Betracht, wenn bauliche Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Entsprechende Planungen sind nicht bekannt. Es liegt kein Bauantrag für die Liegenschaft vor. Der Leerstand von Wohnraum ist mittels einer Erhaltungssatzung nicht zu verhindern. Mit Wirkung vom
- Mai 2004 hat die Hessische Landesregierung das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (auch Leerstand) aufgehoben, so dass dem Magistrat gegenwärtig eine Handhabe fehlt, um Leerständen von Wohnungen in Frankfurt wirksam entgegenzuwirken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. November 2014OFOF 599/2Milieuschutzsatzung Westend II: Sicherung und Planung für das Gebiet der Erhaltungssatzung Westend II; Insbesondere für das leer stehende Gebäude in der Leerbachstraße.92 ist eine sofortige Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB einzuleiten, um dieOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 1. Dezember 2014VV 1183Milieuschutzsatzung Westend II: Sicherung und Planung für das Gebiet der Erhaltungssatzung Westend II; Insbesondere für das leer stehende Gebäude in der Leerbachstraße 92 ist eine sofortige Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB einzuleiten, um dieAnfrage
- 6. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 377Milieuschutzsatzung Westend II: Sicherung und Planung für das Gebiet der Erhaltungssatzung Westend II; Insbesondere für das leer stehende Gebäude in der Leerbachstraße 92 ist eine sofortige Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BAuGB einzuleiten, um dieStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab