Stadtteilverkehrsplan Höchst
Begründung
M 148/09; Beschl. d. Stv.-V., § 7311/09 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, wie im Beschluss §7311/2009 festgelegt, nun einen aktualisierten Stadtteilverkehrsplan für Höchst vorzulegen. Begründung: Im Zuge der Beratungen der M148 im Jahre 2009 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat aufgefordert, §7311/2009, eine aktuelle Planung für einen Stadtteilverkehrsplan vorzulegen. Im Jahre 2010 hat der Verkehrsausschuss der STVV nochmals den Magistrat aufgefordert den Plan vorzulegen, bis heute ist aber nichts passiert. Da nun einige wichtige Verkehrsprojekte in Höchst zur Verwirklichung anstehen, ist es sinnvoll nun den aktualisierten Stadtteilverkehrsplan vorzulegen.