Ausweisung legaler Parkplätze in der Kullmannstraße und Im Niemandsfeld
Antrag
Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, legale Parkmöglichkeiten in der Kullmanstraße und Im Niemandsfeld zu schaffen. In den engen Anwohnerstraßen könnte das halbseitige Parken auf dem Gehweg angeordnet (Richtzeichen 315 nach § 42, 2 StVO) werden.
Begründung
Seit Jahrzehnten parken die Anwohnerinnen und Anwohner halbseitig mit zwei Rädern in beiden Richtungen auf dem Gehweg und riskieren damit, wie jüngst wieder geschehen, Strafzettel in Höhe von 55 EURO. Der Parkdruck in der Kullmannstraße und Im Niemandsfeld ist hoch. Die Anlieger wünschen sich regelkonforme Parkmöglichkeiten.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
3 GRÜNE, CDU, FDP und AfD, gegen 1 GRÜNE und 1 SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE und 3 SPD (= Enthaltung)