Ausweisung legaler Parkplätze in der Kullmannstraße und Im Niemandsfeld
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, legale Parkmöglichkeiten in der Kullmannstraße und Im Niemandsfeld zu schaffen, um den Anwohnern regelkonforme Parkmöglichkeiten zu bieten. Dies soll den Parkdruck verringern und die Gefahr von Strafzetteln minimieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, legale Parkmöglichkeiten in der Kullmanstraße und Im Niemandsfeld zu schaffen. In den engen Anwohnerstraßen könnte das halbseitige Parken auf dem Gehweg angeordnet werden (Verkehrszeichen 315 nach § 42 Absatz 2 StVO) .
Begründung
Seit Jahrzehnten parken die Anwohnerinnen und Anwohner halbseitig mit zwei Rädern in beiden Richtungen auf dem Gehweg und riskieren damit, wie jüngst wieder geschehen, Strafzettel in Höhe von 55 Euro. Der Parkdruck in der Kullmannstraße und Im Niemandsfeld ist hoch. Die Anlieger wünschen sich regelkonforme Parkmöglichkeiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Februar 2023OFOF 538/10Ausweisung legaler Parkplätze in der Kullmannstraße und Im NiemandsfeldOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. März 2023Sie sind hierOMOM 3731Ausweisung legaler Parkplätze in der Kullmannstraße und Im NiemandsfeldDirektanregung
- 24. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1559Ausweisung legaler Parkplätze in der Kullmannstraße und Im NiemandsfeldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats