Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Oeserstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Oeserstraße Der Ortsbeirat begrüßt die Absicht der Stadt mit der DB die vom Magistrat beschriebene Vorzugsvariante zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Oeserstraße, wie in der M 133 dargestellt, bis zur Realisierung weiter zu verfolgen. Bezüglich der Trassenführung der erforderlichen neuen Straße ergeben sich hinsichtlich der dafür erforderlichen Flächen des Fernmeldeamtes und des Gebäudes Oeserstraße Nr. 103 - 109a aber noch folgende Fragen, um deren Beantwortung der Ortsbeirat hiermit den Magistrat bittet:
- Ist bereits geprüft, dass die Flächen des Fernmeldeamtes und des Gebäudes Oeserstraße Nr. 103 - 109a für die Baumaßnahme zur Verfügung stehen?
- Ist über den Erwerb dieser Grundstücke bereits mit den Eigentümern gesprochen bzw. verhandelt worden? Sind die Eigentümer zum Verkauf bereit und auch mit der gesamten Baumaßnahme einverstanden?
- Welche Kosten sind für den Grundstückserwerb zu erwarten bzw. stehen dafür schon fest? Sind diese Kosten in den genannten Kosten von insg. 11,8 Mio. € schon enthalten oder nicht? Begründung: Die genannten Flächen werden für die neue Trassenführung benötigt. Es ist unabdingbar, dass geklärt ist, dass sie auch zur Verfügung stehen und dass die jetzigen Eigentümer nicht nur zum Verkauf bereit sind, sondern dass sie auch mit dem dort bevorstehenden Straßenbau einverstanden sind. Beim Fernmeldeamt werden Parkplätze wegfallen, ebenso wohl beim Wohnhaus in der Oeserstraße, wo auch zudem noch die neue Straße direkt hinterm Haus vorbeiführen wird.
Inhalt
Antrag vom 06.06.2012, OF 431/6
Betreff: Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Oeserstraße Der Ortsbeirat begrüßt die Absicht der Stadt mit der DB die vom Magistrat beschriebene Vorzugsvariante zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Oeserstraße, wie in der M 133 dargestellt, bis zur Realisierung weiter zu verfolgen. Bezüglich der Trassenführung der erforderlichen neuen Straße ergeben sich hinsichtlich der dafür erforderlichen Flächen des Fernmeldeamtes und des Gebäudes Oeserstraße Nr. 103 - 109a aber noch folgende Fragen, um deren Beantwortung der Ortsbeirat hiermit den Magistrat bittet:
- Ist bereits geprüft, dass die Flächen des Fernmeldeamtes und des Gebäudes Oeserstraße Nr. 103 - 109a für die Baumaßnahme zur Verfügung stehen?
- Ist über den Erwerb dieser Grundstücke bereits mit den Eigentümern gesprochen bzw. verhandelt worden? Sind die Eigentümer zum Verkauf bereit und auch mit der gesamten Baumaßnahme einverstanden?
- Welche Kosten sind für den Grundstückserwerb zu erwarten bzw. stehen dafür schon fest? Sind diese Kosten in den genannten Kosten von insg. 11,8 Mio. € schon enthalten oder nicht? Begründung: Die genannten Flächen werden für die neue Trassenführung benötigt. Es ist unabdingbar, dass geklärt ist, dass sie auch zur Verfügung stehen und dass die jetzigen Eigentümer nicht nur zum Verkauf bereit sind, sondern dass sie auch mit dem dort bevorstehenden Straßenbau einverstanden sind. Beim Fernmeldeamt werden Parkplätze wegfallen, ebenso wohl beim Wohnhaus in der Oeserstraße, wo auch zudem noch die neue Straße direkt hinterm Haus vorbeiführen wird.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 133 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2012MM 133Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Frankfurt Nied, OeserstraßeMagistratsvortrag
- 6. Juni 2012Sie sind hierOFOF 431/6Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs OeserstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. August 2012VV 446Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs OeserstraßeAnfrage
- 23. November 2012Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1770Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs OeserstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme