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Änderung des schienengleichen Bahnübergangs in Frankfurt-Nied, Oeserstraße einschließlich Rückbau

Vorlagentyp: M
8 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Vorschlag sieht die Änderung und den Rückbau des schienengleichen Bahnübergangs in der Oeserstraße vor, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu verbessern. Durch den Bau von Unterführungen für Fußgänger sowie Radfahrer und Kfz-Verkehr wird eine sichere Querung der Bahnstrecke ermöglicht.

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Werner-Bockelmann-Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Dem Ersatz und anschließendem Rückbau des Bahnübergangs Oeserstraße in Frankfurt Nied, DB-Strecke 3603 (Taunus-Eisenbahn), durch eine Unterführung westlich für zu Fuß Gehende (Bw 067 c) und eine Unterführung östlich für Radfahrende und den Kfz-Verkehr (Bw 067 a) wird entsprechend der beigelegten Planunterlagen zugestimmt.
  2. Die erforderlichen Mittel für den städtischen Anteil an der Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 53.975 T€ werden bewilligt und freigegeben.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Maßnahme Mittel in Höhe von 875 T€ in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.005886 zur Verfügung stehen, von denen bis zum 31.12.2022 bereits 530 T€ verausgabt wurden, b) die fehlenden Mittel in Höhe von 53.100 T€ im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 unter der Projektdefinition 5.005886 berücksichtigt wurden und unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2023 stehen, c) es sich hierbei um eine Maßnahme nach § 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) mit der Kostenfolge nach § 13 Abs. 2 EKrG handelt. Da eine Eisenbahn des Bundes eine Straße in kommunaler Baulast kreuzt, muss sich die Stadt Frankfurt am Main nicht an der Kostentragung der kreuzungsbedingten Kosten beteiligen. Allerdings muss sie die Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten der Teilmaßnahmen, für deren Durchführung sie verantwortlich ist - Grunderwerb, Leitungsumlegungen und Straßenverkehrsanlagen - vorfinanzieren. Als Ersatz für ihre Planungs- und Verwaltungskosten erhält sie eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 20 % auf die Bau- und Grunderwerbskosten der Teilmaßnahmen, deren Durchführung sie verantwortet, d) die komplette Maßnahme als kreuzungsbedingt bei den Finanzierungsgebern beantragt wird, e) gemäß § 13 Abs. 2 EKrG den Ausgaben Einnahmen von Bund, Land Hessen und Deutsche Bahn AG in Höhe von voraussichtlich 58.567 T€ gegenüberstehen. Davon wurden 53.975 T€ im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 unter der Projektdefinition 5.005886 berücksichtigt. Die übrigen Einnahmen i.H.v. 4.592 T€ gehen als Verwaltungskostenpauschale im Ergebnishaushalt ein. Die endgültige Höhe der Einnahmen ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung der Kreuzungsvereinbarung durch die Finanzierungsgeber; f) die vorhandenen, überplanten Verkehrsflächen einen Restbuchwert von rd. 18.600,00 € (Stand 31.12.2022) aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht, g) die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 998 T€ im jeweiligen Budget sichergestellt ist und diesen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten von rd. 675 T€ gegenüberstehen, h) abweichend vom Vorplanungsbeschluss (§ 2034 vom 06.09.2012) die westliche Unterführung nur für zu Fuß Gehende und die östliche Unterführung in Nord-Süd-Richtung für Radfahrende und den Kfz-Verkehr vorgesehen ist (in Ost-West-Richtung Geh- und Radweg sowie Fahrbahn) und gemäß Beschluss vom 02.07.2020, § 6051, mit zeitlichem Versatz hergestellt werden, i) abweichend vom Vorplanungsbeschluss (§ 2034 vom 06.09.2012) die Umgestaltung der Oeserstraße zwischen dem Gebäude Oeserstraße 105 und dem Wendehammer nicht Gegenstand dieses Vortrags ist, sondern später getrennt vorgelegt wird. Die Umgestaltung kann erst nach Fertigstellung beider Unterführungen und des Rückbaus des Bahnübergangs erfolgen; j) abweichend vom Vorplanungsbeschluss keine Treppenanbindung an einen späteren Regionalbahnhalt Nied-Ost vorgesehen wird, da der Regionalbahnhalt Nied-Ost weiter östlich platziert werden soll. k) die Stadt Frankfurt am Main und DB Netz AG eine Kreuzungsvereinbarung abschließen werden und diese im Entwurf für die Kreuzung, bestehend aus einer Eisenbahnüberführung (EÜ) für den Fußverkehr und einer EÜ für den Kfz- und Radverkehr, einschließlich aller kreuzungsbedingten Nebenanlagen, bereits verhandelt ist. Die Kreuzungsvereinbarung legt die Örtlichkeit und die Ausmaße der Kreuzungsanlagen fest. Sie regelt darüber hinaus die Eigentumsverhältnisse und die Finanzierung sowie die grundsätzlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der beiden Kreuzungsbeteiligten während des Baus und des Betriebs der Kreuzung. Für das Kreuzungsbauwerk zum Ersatz des Kfz- und Radverkehrs liegt aktuell eine Vorplanung vor. Sobald auch für die östliche EÜ die Entwurfsplanung vorliegt, wird die Kreuzungsvereinbarung um einen Nachtrag ergänzt. Sollte die weiterführende Bearbeitung (Entwurfsplanung ff.) für das östliche Bauwerk und/oder die daran anschließenden Straßenabschnitte sowie die daraus resultierenden Kosten gravierend von der Vorplanung abweichen, wird eine weitere Bau- und Finanzierungsvorlage eingereicht (s. auch "C. Lösung"); l) im Rahmen der sich aus den "Richtlinien für die Planung, Baudurchführung und Abrechnung von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz" ergebenden Duldungspflicht zusätzlich zu Verkehrsflächen städtische Flurstücke vom Vorhaben dauerhaft und/oder bauzeitlich in Anspruch genommen werden. Dies betrifft Gemarkung Nied, Flur 20, Flurstücke 1428/1, 1428/2, Flur 21, Flurstück 1510, Flur 30, Flurstücke 103/1, 106, 118/12, 137. Die Flurstücke verbleiben im Eigentum der Stadt; m) Baurecht für das Bauwerk 067 c über ein formloses Verfahren des Amtes für Straßenbau und Erschließung geschaffen wird. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Baurecht für das Bauwerk 067 a wird über ein Planfeststellungsverfahren geschaffen werden; n) der verschwenkte Bereich des bisherigen DB-Dienstweges nördlich des Bauwerks 067 c (Länge ca. 130 m) in das Eigentum und die Unterhaltungslast der Stadt Frankfurt am Main übergehen wird.
  4. Es wird beschlossen, dass im Zuge des Baus des Bauwerks 067 a zehn im Baumkataster enthaltene Bäume gefällt (für den Bau der Ausfädelung eines Geh- und Radwegs mit Anbindung an den Denisweg; im Grünstreifen zwischen Werner-Bockelmann-Straße und Bahnstrecke) und zehn neue Bäume gepflanzt werden. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass insgesamt rund 60 Bäume außerhalb des Baumkatasters (einschließlich Bäume auf Privatflächen) gefällt und ca. 20 Bäume neu gepflanzt werden. Das Fällen der Bäume ist unerlässlich für die Realisierung der Bauwerke.
  5. Der Magistrat wird beauftragt, mit der Deutschen Bahn AG Verhandlungen aufzunehmen, den bahnparallelen DB-Dienstweg auf der Nordseite der Bahnstrecke bis zur Nidda zu erwerben (Gemarkung Nied, Flur 20, Flurstücke 2795/8 und 2789/1). Dieser ist im Schulwegeplan als empfohlener Radweg dargestellt, und die einzige Zugangs-/Zufahrtsmöglichkeit zu den dortigen Kleingärten. Es ist wünschenswert, dass er ein öffentlich gewidmeter Weg anstelle eines DB-Dienstweges wird.

Begründung

A. Zielsetzung

Der Bahnübergang der Oeserstraße befindet sich in Kilometer 7,000 der Strecke 3603, einer zweigleisigen, elektrifizierten Hauptbahn zwischen Frankfurt (M) Hbf und Wiesbaden Hbf (Streckenabschnitt Frankfurt Mainzer Landstraße - Frankfurt Höchst). Die Oeserstraße stellt eine Hauptverbindung zwischen den Stadtteilen Höchst und Rebstock / City-West dar und führt dabei durch den Stadtteil Nied. Im südlichen Bereich des Bahnübergangs mündet die Birminghamstraße in die Oeserstraße.

Im Mai 2020 wurde eine Frau bei geöffneten Schranken von einem Zug erfasst und starb.

Ende 2021 wurde die Sicherungstechnik des Bahnübergangs von der DB Netz AG modernisiert. Die Oeserstraße kreuzt jedoch weiterhin die Strecke 3603 im Bestand stark schiefwinklig bzw.im schleifenden Schnitt. In diesem Zusammenhang liegen im Bestand schlechte Sichtverhältnisse für den Bahnverkehr und den die Strecke kreuzenden Verkehr vor.

Aus Sicherheitsgründen ist die Hauptverkehrsachse - die Oeserstraße - nicht vorfahrtsberechtigt. Der Verkehrsfluss ist hierdurch gehemmt; es ergeben sich erhebliche Rückstaulängen. Die derzeitigen Schließzeiten des Bahnüberganges schränken den Verkehrsfluss stark ein. Dies erzeugt eine hohe Belastung bei allen Verkehrsträgern. Die Verkehrszahlen sind bei allen Verkehrsträgern hoch.

Mit der Änderung einschließlich Rückbau des schienengleichen Bahnübergangs werden folgende Ziele verfolgt:

- Verbesserung des Verkehrsflusses beider Verkehrswege durch Entfall der Schließzeiten

- Verbesserung der Verkehrssicherheit für Kfz- und Personenverkehr durch Entfall des Kreuzungsbereiches Bahn - Kfz-/Personenverkehr

- Verbesserung der Sicherheit des Verkehrs

Um den Bahnübergang schließen zu können, wird als Ersatz für zu Fuß Gehende direkt westlich des Bahnübergangs eine Unterführung gebaut, sowie als Ersatz für Radfahrende und den Kfz-Verkehr weiter östlich eine zweite Unterführung.

B. Alternativen

Keine. Die DB Netz AG verlangt die Änderung des Bahnübergangs. Gemäß § 4 Abs. 2 EKrG hat die Stadt Frankfurt am Main dies somit zu dulden.

Verschiedene Lösungsvarianten wurden mit Bericht des Magistrats vom 04.02.2011, B 81, der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Die hier gegenständliche Lösung wurde als weiter zu verfolgend beschlossen (§ 2034 vom 06.09.2012).

C. Lösung

Das Vorhaben umfasst die Änderung des Bahnüberganges Oeserstraße durch den Bau einer Eisenbahnüberführung mit angeschlossenem Trogbauwerk im Westen der bestehenden Anlage (kreuzungsfreie Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende) sowie einer Eisenbahnüberführung mit angeschlossenem Trogbauwerk im Osten der bestehenden Anlage (Querungsmöglichkeit Kfz- und Radverkehr; Ausfädelungsmöglichkeit für Rad- und Fußverkehr in Richtung Osten/Denisweg, südlich der Bahnstrecke) und den anschließenden Rückbau des Bahnübergangs.

Das direkt westlich des derzeitigen Bahnübergangs positionierte Bauwerk zur Herstellung einer Querungsmöglichkeit für Fußverkehr besteht aus einer Eisenbahnüberführung in Form eines Stahlbeton-Rahmenbauwerkes sowie angeschlossenen barrierefreien Rampen- bzw. Trogbauwerken nördlich und südlich der Gleise. Weiterhin sind Treppen im Süden vorgesehen, um eine möglichst kurze Wegeführung für zu Fuß Gehende zu gewährleisten.

Die Unterführung hat eine lichte Weite von 4,00 m und eine lichte Höhe von 2,54 m, die Rampen haben eine nutzbare Breite von 4,00 m. Die Rampen werden barrierefrei mit einer Neigung von 6% auf einer Steigungslänge von max. 5,70 m und zwischengeschalteten Podesten mit einer Neigung von 1,5% ausgebildet. Um die nördliche Rampe herum werden der DB-Dienstweg sowie Leitungen von Versorgungsunternehmen sowie der SEF verschwenkt. Im Norden ist Grunderwerb von Privaten erforderlich. Das Bauwerk ist so konzipiert, dass später Lärmschutzwände im Zuge des laufenden Lärmsanierungsprogramms des Bundes gebaut werden könnten.

Für das weiter östlich des Bahnübergangs positionierte Bauwerk zur Herstellung einer Querungsmöglichkeit für Rad- und Kfz-Verkehr liegt bisher nur eine Vorplanung vor. Es besteht nach derzeitigem Planungsstand aus einer Eisenbahnüberführung in WIB-Bauweise sowie angeschlossenen barrierefreien Rampen- bzw. Trogbauwerken nördlich und südlich der Gleise. Für den Kfz-Verkehr sind zwei Fahrstreifen à 3,25 m vorgesehen, für den Radverkehr ein - teilweise hochgesetzter - Radweg von 4,00 m Breite und einer Neigung von maximal 6 %.

Die Unterführung hat eine lichte Höhe von mind. 4,50 m im Bereich der Fahrbahn und 2,75 m im Bereich des Radweges. Die Rampen binden im Westen an einen neu zu schaffenden Kreisverkehr Oeserstraße/Birminghamstraße und im Osten an die Oeserstraße auf Höhe der Hausnummer 111 an. Im Einbindungsbereich wird die Oeserstraße angepasst. Außerdem wird südlich der Bahn eine Ausfädelung eines Geh- und Radweges nach Osten mit Anbindung an den Denisweg gebaut. Diese Rampe erhält ebenfalls eine lichte Weite von 4,00 m.

Die Radroute 10 Höchst - Innenstadt kann auf diese, deutliche direktere Verbindung verlegt werden. Die Rampe nördlich der Bahnlinie ist auf Privatflächen, südlich auf DB-Flächen geplant. Das Bauwerk ist so konzipiert, dass später Lärmschutzwände im Zuge des laufenden Lärmsanierungsprogramms des Bundes gebaut werden könnten.

An den Kreuzungspunkten und Überwegen werden, entsprechend dem Arbeitsplan der Stadt Frankfurt am Main zur Barrierefreiheit, Leitelemente vorgesehen.

Aufgrund des Straßenlärms wird entlang von Teilen der östlichen Unterführung eine Lärmschutzwand von 3,00 m Höhe erforderlich. Die im Bestand bestehende südliche Lärmschutzwand im Bereich der zukünftigen Querung wird zunächst bedingt durch die Herstellung der EÜ zurückgebaut und im Zuge des Neubaus der EÜ gleichwertig im betroffenen Bereich ersetzt.

Bevor der Bahnübergang zurückgebaut werden kann, muss die Oeserstraße nördlich der Bahnlinie ganz im Westen um einen Wendehammer ergänzt werden, der auf Privatflächen konzipiert ist. Aus Sicherheitsgründen wird die Bahnstrecke nach dem Rückbau des Bahnübergangs im dortigen Bereich eingezäunt.

Das Oberflächenwasser der Bauwerke darf nur gedrosselt in den Regenwasserkanal eingeleitet werden. Es sind Hebeanlagen, Rückhaltevolumina und für die östliche Unterführung ein Ölabscheider erforderlich.

Diverse Leitungen, auch welche der Stadt Frankfurt am Main und der DB Netz AG, müssen verlegt und bauzeitlich gesichert werden. Oberleitungsmaste müssen versetzt werden. Der Fahrdraht wird während Sperrpausen der Strecke abgehängt und nach Fertigstellung der Bauwerke und Rückbau des Bahnübergangs durch einen neuen ersetzt.

Die Maßnahmen, die auf DB-Gelände stattfinden, werden von der DB Netz AG durchgeführt. Es ist vorgesehen, soweit vergaberechtlich möglich und technisch sinnvoll, Maßnahmen der DB Netz AG und der Stadt Frankfurt am Main gemeinsam auszuschreiben.

Durch die Maßnahme könnte es potentiell zu Konflikten mit Zauneidechsen, Fledermäusen und Brutvögeln kommen. Um dies zu vermeiden, wurden geeignete Maßnahmen festgelegt.

Für die fiskalischen Grundstücke, die von der Stadt Frankfurt am Main dem Vorhaben zur Verfügung gestellt werden müssen, erhält die Stadt gemäß

  1. Eisenbahnkreuzungsverordnung, § 3, Abs. 2 den Verkehrswert erstattet. Sie bleibt Eigentümerin. Mit Stadtverordnetenbeschluss vom 02.07.2020, § 6051, wurde der Magistrat aufgefordert, den Terminplan der Deutschen Bahn (DB), der für die westliche Unterführung als Bauzeit 2023/2024 vorsieht, einzuhalten und möglichst zu verkürzen. Eine Verkürzung ist nicht möglich. Die DB Netz AG hat für 2025 eine Sperrung der Bahnstrecke während der Sommerferien beantragt, um das Stahlbeton-Rahmenbauwerk unter den Gleisen bauen zu können (nachdem die beantragte Streckensperrung 2024 aufgrund der Notwendigkeit, die Bauarbeiten an der Oeserstraße mit anderen Bauprojekten im Gesamtnetz der Deutschen Bahn AG abzustimmen, nicht möglich ist). Voraussetzung für die Ausschreibung der Bauleistungen ist, dass die Kreuzungsvereinbarung von den Finanzierungsgebern genehmigt wird. Diese haben sich ausnahmsweise bereit erklärt, eine Kreuzungsvereinbarung zu genehmigen, die nur zu Teilen auf einer Entwurfsplanung beruht. Voraussetzung ist jedoch, dass die Kreuzungsvereinbarung von den Kreuzungsbeteiligten, also auch der Stadt Frankfurt am Main, unterschrieben ist. Aus diesem Grund ist diese Bau- und Finanzierungsvorlage bereits jetzt notwendig, auch wenn, abweichend von den Vorgaben, die Entwurfsplanung für das Bauwerk 067 a noch bearbeitet wird. Sollte wider Erwarten die ausstehende Entwurfsplanung für das östliche Bauwerk gravierend von der Vorplanung abweichen, wird eine weitere Bau- und Finanzierungsvorlage eingereicht. Ansonsten wird berichtet. In Vorabstimmungen mit den Finanzierungsgebern wurde deutlich, dass jeder Verkehrsweg - für zu Fuß Gehende, für Radfahrende, für Kfz - nur einmal gefördert wird. Zwei kombinierte Geh- und Radwege - das westliche Bauwerk und im östlichen Bauwerk - sind nicht zuwendungsfähig. Aus diesem Grund kann das westliche Bauwerk nur für zu Fuß Gehende vorgesehen werden, der Radweg im östlichen Bauwerk in Nord-Süd-Richtung (unter der Bahn durch) nur für den Radverkehr. Risiken Die Maßnahme ist noch nicht von den Vertretern der Kostenträger geprüft (Eisenbahn-Bundesamt, Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Hessen Mobil). Es besteht trotz der Vorabstimmungen das Risiko, dass nicht alles als kreuzungsbedingt anerkannt wird, und sich somit die Einnahmen reduzieren könnten. Für das Bauwerk 067 a liegt bisher nur eine Vorplanung vor. Somit besteht ein höheres Kostenrisiko als sonst bei Bau- und Finanzierungsvorlagen üblich. Für beide Teilmaßnahmen gibt es noch kein Baurecht. Somit besteht ein Terminrisiko. Die Jahresraten des Mittelabflusses könnten sich ändern.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

1. Investitionsbedarf53.975.000,00 €
Die Mittel sind zur Verfügung zu stellen bei:
Produktgruppe:16.3
Projektdefinition:5.005886

Kostenübersicht

TitelBetrag
(brutto) Investitionskosten städtischer Anteil53.975.000,00 €
IGrunderwerb3.887.800,00 €
IITrogbauwerke32.978.500,00 €
IIIStraßenbau,
Geh-/Radweg3.694.800,00 €
IVLärmschutzwand398.600,00 €
VGarten- und Landschaftsbau290.700,00 €
VIHebeanlage329.900,00 €
VIIBeleuchtung76.300,00 €
VIIILeitungsmaßnahmen6.271.000,00 €
IXBaunebenkosten
Grunderwerb115.000,00 €
XBaunebenkosten
Trogbauwerke3.951.500,00 €
XIBaunebenkosten
Straßenbau, Geh-/Radweg412.900,00 €
XIIBaunebenkosten
Lärmschutzwand47.700,00 €
XIIIBaunebenkosten Garten- und
Landschaftsbau106.800,00 €
XBaunebenkosten
Hebeanlage34.300,00 €
XIBaunebenkosten Beleuchtung0,00 €
XIIBaunebenkosten
Leitungsmaßnahmen1.379.200,00 €

2. Finanzbedarfszeitraum

Bisher verausgabt Stand 31.12.2022530.087,04 €
20231.500.000,00 €
20245.000.000,00 €
20258.600.000,00 €
20269.500.000,00 €
202711.000.000,00 €
202811.000.000,00 €
2029 ff.6.844.912,96 €
Summe53.975.000,00 €

3. Folgeinvestitionen

-keine-

4. Jahresfolgekosten

a) persönliche Ausgaben

-keine-

b) Sachkosten |

1. Bauunterhaltungskosten
Trogbauwerke (1,2 % der Bau- und Baunebenkosten
abzüglich: Gerüste, techn. Bearbeitung, Verbauten)
277.220,40 €
Straßenbau, Geh-/Radweg (1,3 €/m2; 9.855 m2)12.811,50 €
Lärmschutzwand (1,2 % der Bau- und
Baunebenkosten5.355,60 €
Pflegearbeiten GaLa (5% Bau- u. Baunebenkosten)19.875,00 €
Hebeanlage (5% der Bau- u. Baunebenkosten)18.215,00 €
Beleuchtung (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages
über die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet)
Summe Unterhaltungskosten333.477,50 €
c) Kapitalkosten
1. Kalkulatorische Verzinsung
1,45 % / 2 (53.975.000 € - 53.975.000 €)0,00 €
(Zinssatz gemäß HH-Rundschreiben vom 22.07.2022)
2. Abschreibung (jährlich)
Trogbauwerke BND 80 Jahre461.626,25 €
Straßen, Geh-/Radweg BND 30 Jahre136.923,33 €
Lärmschutzwand BND 40 Jahre11.157,50 €
Garten u. Landsch.bau BND 15 Jahre26.500,00 €
Hebeanlage BND 15 Jahre24.286,67 €
Beleuchtung BND 20 Jahre3.815,00 €
Summe Abschreibung664.308,75 €
(BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer)
Summe Jahresfolgekosten997.786,25 €
Summe Jahresfolgekosten gerundet998.000,00 €
5. Jahreserträge
Auflösung aus Sonderposten (53.975.000 € / 80 Jahre)674.687,50 €
6. Leistungen Dritter
Kostenerstattung Bund gem. § 13 Abs. 2 EKrG26.987.500,00 €
Kostenerstattung Deutsche Bahn AG gem. § 13 Abs. 2 EKrG17.991.666,67 €
Kostenerstattung Land Hessen gem. § 13 Abs. 2 EKrG8.995.833,33 €
Gesamteinnahmen53.975.000,00 €

Weitere 4.592 T€ werden als Verwaltungskostenpauschale im Ergebnishaushalt erwartet.

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:

- keine -

8. Sonstiges:

- entfällt -

Anlage _Lageplan (ca. 4,6 MB) Anlage _Teillageplan (ca. 1,4 MB) Anlage _Visualisierung (ca. 1,7 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. September 2018STST 1867Bahnunterführung in Nied: Beseitigung des Bahnübergangs Oeserstraße und Haltepunkt Nied-OstStellungnahme
  2. 7. Oktober 2019OFOF 1142/6Bahnunterführung in Nied: Zeitplan zur Beseitigung des Bahnübergangs OeserstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 22. Oktober 2019VV 1447Bahnunterführung in Nied: Zeitplan zur Beseitigung des Bahnübergangs OeserstraßeAnfrage
  4. 3. Februar 2020STST 166Bahnunterführung in Nied: Zeitplan zur Beseitigung des Bahnübergangs OeserstraßeStellungnahme
  5. 11. Mai 2020OFOF 1294/6Bahnübergang NiedOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP, fraktionslos
  6. 12. Mai 2020OAOA 550Bahnübergang NiedAnregung
  7. 8. Februar 2021BB 50Bahnübergang NiedMagistratsbericht
  8. 16. Juni 2023Sie sind hier
    MM 94Änderung des schienengleichen Bahnübergangs in Frankfurt-Nied, Oeserstraße einschließlich Rückbau hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
    Magistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 6
Sitzung 22 · 04.07.2023
TO I, TOP 41
Angenommen
Der Vorlage M 94 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 19 · 06.07.2023
TO I, TOP 113
Angenommen
Der Vorlage M 94 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltGartenpartei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 19 · 10.07.2023
TO I, TOP 117
Angenommen
Der Vorlage M 94 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 22 · 18.07.2023
TO II, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 94 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 24 · 20.07.2023
TO II, TOP 46
Angenommen
Der Vorlage M 94 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)

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