Barrierefreier Umbau von Liegenschaften
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, mit den meistbetroffenen Wohnungsbaugesellschaften im Bereich der Nordweststadt das Gespräch zu suchen, um zu prüfen ob es möglich ist, ein gemeinsames Konzept für die schrittweise Herstellung von barrierefreien Zugängen zu den Wohnhäusern mit besonders vielen Wohneinheiten zu erstellen. Begründung: Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf. Zudem hat die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet, nach der Behinderte ein Anrecht auf Inklusion, Barrierefreiheit und ein selbstbestimmtes Leben haben. Außerdem besteht ein großer Bedarf für barrierefreie Wohnungen. Viele der in den 60er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts gebauten Mehrparteienwohnhäuser der Nordweststadt verfügen über keinen barrierefreien Zugang. Selbst wenn ein Aufzug vorhanden ist, liegt der erste Einstieg meist im Hochparterre. Ein barrierefreier Zugang für alte oder behinderte Menschen ist dadurch nicht gegeben. Der Bewegungsradius von behinderten oder alten Menschen ist dadurch stark eingeschränkt. Im Ergebnis wird die Wohnung oft nur noch selten verlassen. Die Teilhabe am sozialen Leben ist nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich. Es besteht daher Handlungsbedarf was den Umbau der bestehenden Wohnhäuser betrifft. Eventuell kann an einem Pilotprojekt z.B. in Zusammenarbeit mit einer Hochschule, Pläne für einen Musterumbau exemplarisch an einem Wohngebäude entwickelt werden.
Inhalt
Antrag vom 30.01.2019, OF 409/8
Betreff: Barrierefreier Umbau von Liegenschaften Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, mit den meistbetroffenen Wohnungsbaugesellschaften im Bereich der Nordweststadt das Gespräch zu suchen, um zu prüfen ob es möglich ist, ein gemeinsames Konzept für die schrittweise Herstellung von barrierefreien Zugängen zu den Wohnhäusern mit besonders vielen Wohneinheiten zu erstellen.
Begründung: Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf. Zudem hat die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet, nach der Behinderte ein Anrecht auf Inklusion, Barrierefreiheit und ein selbstbestimmtes Leben haben. Außerdem besteht ein großer Bedarf für barrierefreie Wohnungen. Viele der in den 60er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts gebauten Mehrparteienwohnhäuser der Nordweststadt verfügen über keinen barrierefreien Zugang. Selbst wenn ein Aufzug vorhanden ist, liegt der erste Einstieg meist im Hochparterre. Ein barrierefreier Zugang für alte oder behinderte Menschen ist dadurch nicht gegeben. Der Bewegungsradius von behinderten oder alten Menschen ist dadurch stark eingeschränkt. Im Ergebnis wird die Wohnung oft nur noch selten verlassen. Die Teilhabe am sozialen Leben ist nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich. Es besteht daher Handlungsbedarf was den Umbau der bestehenden Wohnhäuser betrifft. Eventuell kann an einem Pilotprojekt z.B. in Zusammenarbeit mit einer Hochschule, Pläne für einen Musterumbau exemplarisch an einem Wohngebäude entwickelt werden.Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2019Sie sind hierOFOF 409/8Barrierefreier Umbau von LiegenschaftenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 21. Februar 2019VV 1188Barrierefreier Umbau von LiegenschaftenAnfrage
- 27. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1040Barrierefreier Umbau von LiegenschaftenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung)