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Barrierefreier Umbau von Liegenschaften

Vorlagentyp: OF LINKE.

Begründung

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, mit den meistbetroffenen Wohnungsbaugesellschaften im Bereich der Nordweststadt das Gespräch zu suchen, um zu prüfen ob es möglich ist, ein gemeinsames Konzept für die schrittweise Herstellung von barrierefreien Zugängen zu den Wohnhäusern mit besonders vielen Wohneinheiten zu erstellen. Begründung: Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf. Zudem hat die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet, nach der Behinderte ein Anrecht auf Inklusion, Barrierefreiheit und ein selbstbestimmtes Leben haben. Außerdem besteht ein großer Bedarf für barrierefreie Wohnungen. Viele der in den 60er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts gebauten Mehrparteienwohnhäuser der Nordweststadt verfügen über keinen barrierefreien Zugang. Selbst wenn ein Aufzug vorhanden ist, liegt der erste Einstieg meist im Hochparterre. Ein barrierefreier Zugang für alte oder behinderte Menschen ist dadurch nicht gegeben. Der Bewegungsradius von behinderten oder alten Menschen ist dadurch stark eingeschränkt. Im Ergebnis wird die Wohnung oft nur noch selten verlassen. Die Teilhabe am sozialen Leben ist nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich. Es besteht daher Handlungsbedarf was den Umbau der bestehenden Wohnhäuser betrifft. Eventuell kann an einem Pilotprojekt z.B. in Zusammenarbeit mit einer Hochschule, Pläne für einen Musterumbau exemplarisch an einem Wohngebäude entwickelt werden.