Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Werkstätten Vorgang: OM 4792/15 OBR 7; ST 488/16 Die ehemaligen Praunheimer Werkstätten werden seit Anfang 2016 als temporäre Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt. In der ST 488 vom 14.03.2016 berichtet der Magistrat: "Sobald die Situation es zulässt, soll an der geplanten Folgenutzung aus der Planungswerkstatt festgehalten werden. Ein dauerhaftes Wohnen für Flüchtlinge ist aufgrund des temporären Charakters der Ein- und Umbauten nicht möglich." Nun liegen dem Ortsbeirat Informationen vor, dass das Gebäude von 2020 an für weitere fünf Jahre als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt werden soll und der Betreiber, der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten, erhebliche Investitionen in das Gebäude plant. Es ist unbestritten, dass derzeit in Frankfurt weiterhin ein erheblicher Bedarf an Unterkunftsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen besteht und dass der Betreiber in der Unterkunft eine sehr gute Arbeit leistet. Positiv auf die Akzeptanz der Unterkunft wirkt sich auch die mittlerweile realisierte Unterbringung des Jugendclubs Praunheims und die Ansiedlung von Künstlerinnen und Künstlern aus. Gleichwohl hat der Ortsbeirat ein großes Interesse daran, dass das ganze Gebäude baldmöglichst für die vereinbarte Folgennutzung zur Verfügung steht, das der Denkmalschutz durch die geplanten Maßnahmen nicht beeinträchtigt wird und insbesondere, dass die Investitionen des Frankfurter Vereins für soziale Heimstätten kein dauerhaftes Nutzungsrecht des Vereins ggf. auch für andere Zwecke begründen: Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Betreibervertrag der Stadt Frankfurt mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. wird zunächst nur für drei weitere Jahre verlängert und ist an die Unterbringung geflüchteter Menschen gekoppelt.
- Sobald die Unterbringungssituation für geflüchtete Menschen eine Schließung oder eine Teilschließung ermöglicht, wird diese erfolgen.
- Alle baulichen Maßnahmen bedürfen der Zustimmung der zuständigen Denkmalschutzbehörde.
- Der Magistrat wird aufgefordert alle notwenigen Maßnahmen zu ergreifen, um die vereinbarte Folgenutzung, ggf. auch sukzessive, umzusetzen
Inhalt
Antrag vom 03.06.2019, OF 376/7
Betreff: Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten Vorgang: OM 4792/15 OBR 7; ST 488/16 Die ehemaligen Praunheimer Werkstätten werden seit Anfang 2016 als temporäre Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt. In der ST 488 vom 14.03.2016 berichtet der Magistrat: "Sobald die Situation es zulässt, soll an der geplanten Folgenutzung aus der Planungswerkstatt festgehalten werden. Ein dauerhaftes Wohnen für Flüchtlinge ist aufgrund des temporären Charakters der Ein- und Umbauten nicht möglich." Nun liegen dem Ortsbeirat Informationen vor, dass das Gebäude von 2020 an für weitere fünf Jahre als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt werden soll und der Betreiber, der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten, erhebliche Investitionen in das Gebäude plant. Es ist unbestritten, dass derzeit in Frankfurt weiterhin ein erheblicher Bedarf an Unterkunftsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen besteht und dass der Betreiber in der Unterkunft eine sehr gute Arbeit leistet. Positiv auf die Akzeptanz der Unterkunft wirkt sich auch die mittlerweile realisierte Unterbringung des Jugendclubs Praunheims und die Ansiedlung von Künstlerinnen und Künstlern aus. Gleichwohl hat der Ortsbeirat ein großes Interesse daran, dass das ganze Gebäude baldmöglichst für die vereinbarte Folgennutzung zur Verfügung steht, das der Denkmalschutz durch die geplanten Maßnahmen nicht beeinträchtigt wird und insbesondere, dass die Investitionen des Frankfurter Vereins für soziale Heimstätten kein dauerhaftes Nutzungsrecht des Vereins ggf. auch für andere Zwecke begründen: Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Betreibervertrag der Stadt Frankfurt mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. wird zunächst nur für drei weitere Jahre verlängert und ist an die Unterbringung geflüchteter Menschen gekoppelt.
- Sobald die Unterbringungssituation für geflüchtete Menschen eine Schließung oder eine Teilschließung ermöglicht, wird diese erfolgen.
- Alle baulichen Maßnahmen bedürfen der Zustimmung der zuständigen Denkmalschutzbehörde.
- Der Magistrat wird aufgefordert alle notwenigen Maßnahmen zu ergreifen, um die vereinbarte Folgenutzung, ggf. auch sukzessive, umzusetzen
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Dezember 2015OFOF 601/7Zukunft der denkmalgeschützten Praunheimer Werkstätten - Temporäre Heimat für Flüchtlinge und zentraler Baustein des Rahmenplans zur Entwicklung des Praunheimer OrtskernsOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, BFF, FDP, REP, fraktionslos
- 1. Dezember 2015OMOM 4792Zukunft der denkmalgeschützten Praunheimer Werkstätten - temporäre Heimat für Flüchtlinge und zentraler Baustein des Rahmenplans zur Entwicklung des Praunheimer OrtskernsDirektanregung
- 14. März 2016STST 488Zukunft der denkmalgeschützten Praunheimer Werkstätten - temporäre Heimat für Flüchtlinge und zentraler Baustein des Rahmenplans zur Entwicklung des Praunheimer OrtskernsStellungnahme
- 9. Januar 2017STST 12Rahmenplan Ortsmitte Praunheim - Aktueller SachstandStellungnahme
- 8. September 2017STST 1732Mittel für die Umsetzung des Rahmenplans Praunheim einstellenStellungnahme
- 23. April 2018OFOF 279/7Umsetzung des Rahmenplans Praunheim unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung der ehemaligen Praunheimer WerkstättenOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU
- 8. Mai 2018OMOM 3141Umsetzung des Rahmenplans Praunheim unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung der ehemaligen Praunheimer WerkstättenDirektanregung
- 3. Juni 2019Sie sind hierOFOF 376/7Zukunft der ehemaligen Praunheimer WerkstättenOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, fraktionslos
- 18. Juni 2019OAOA 437Zukunft der ehemaligen Praunheimer WerkstättenAnregung
- 22. November 2019BB 435Zukunft der ehemaligen Praunheimer WerkstättenMagistratsbericht
- 19. August 2024OFOF 423/7Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten - Es ist Zeit, den Rahmenplan Praunheim umzusetzenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. November 2024OFOF 460/7Zukunft der ehemaligen Praunheimer WerkstättenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2024OAOA 508Zukunft der ehemaligen Praunheimer WerkstättenAnregung
- 25. April 2025Antwort des Magistrats · nach 490 WochenSTST 701Zukunft der ehemaligen Praunheimer WerkstättenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme