Beteiligung des SEF an der Bauleitplanung und an Baugenehmigungsverfahren
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, sicherzustellen, dass 1. bei allen Baugenehmigungsverfahren im Einzugsbereich von Gewässern und Überschwemmungsgebieten die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) beteiligt wird; 2. zukünftig bei Grundstücksverkäufen an Fließgewässern, von denen die Stadt Kenntnis erlangt, aktiv versucht wird, die Gewässerrandstreifen zu erwerben, um die Andienung für die Gewässerunterhaltung zu verbessern; 3. bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen der gesetzlich vorgesehene Gewässerrandstreifen berücksichtigt wird bzw. im B-Plan kenntlich gemacht wird.
Begründung
Bei verschiedenen Ämterortsterminen mit dem Ortsbeirat im Bereich des Urselbachs ist deutlich geworden, dass der für Gewässerpflege und Hochwasserschutz sowie für Anlagen des Wasserbaus und der Wasserwirtschaft zuständige Eigenbetrieb SEF nicht in laufende Baugenehmigungsverfahren einbezogen wird, so dass in Einzelfällen mit Baugenehmigung bauliche Anlagen errichtet wurden, die in einem Überschwemmungsgebiet nicht zulässig sind. Das ist in Zeiten zunehmender Starkregenereignisse nicht akzeptabel und widerspricht der Aufgabenstellung der SEF, an Baugenehmigungsverfahren mitzuwirken. Für die Unterhaltung der Fließgewässer kann die SEF sehr oft nicht die entsprechenden Grundstücke betreten, weil sie sich in Privateigentum befinden. Wo es möglich ist, sollte dies durch Ankauf verbessert bzw. bei zukünftigen Bebauungsplänen von vornherein berücksichtigt werden.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme