Beteiligung des SEF an der Bauleitplanung und an Baugenehmigungsverfahren
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) in Baugenehmigungsverfahren einzubeziehen und die Gewässerrandstreifen bei Grundstücksverkäufen zu erwerben. Dies soll die Gewässerpflege und den Hochwasserschutz verbessern.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, sicherzustellen, dass
- bei allen Baugenehmigungsverfahren im Einzugsbereich von Gewässern und Überschwemmungsgebieten die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) beteiligt wird;
- zukünftig bei Grundstücksverkäufen an Fließgewässern, von denen die Stadt Kenntnis erlangt, aktiv versucht wird, die Gewässerrandstreifen zu erwerben, um die Andienung für die Gewässerunterhaltung zu verbessern;
- bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen der gesetzlich vorgesehene Gewässerrandstreifen berücksichtigt wird bzw. im B-Plan kenntlich gemacht wird.
Begründung
Bei verschiedenen Ämterortsterminen mit dem Ortsbeirat im Bereich des Urselbachs ist deutlich geworden, dass der für Gewässerpflege und Hochwasserschutz sowie für Anlagen des Wasserbaus und der Wasserwirtschaft zuständige Eigenbetrieb SEF nicht in laufende Baugenehmigungsverfahren einbezogen wird, so dass in Einzelfällen mit Baugenehmigung bauliche Anlagen errichtet wurden, die in einem Überschwemmungsgebiet nicht zulässig sind. Das ist in Zeiten zunehmender Starkregenereignisse nicht akzeptabel und widerspricht der Aufgabenstellung der SEF, an Baugenehmigungsverfahren mitzuwirken. Für die Unterhaltung der Fließgewässer kann die SEF sehr oft nicht die entsprechenden Grundstücke betreten, weil sie sich in Privateigentum befinden. Wo es möglich ist, sollte dies durch Ankauf verbessert bzw. bei zukünftigen Bebauungsplänen von vornherein berücksichtigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2023Sie sind hierOFOF 367/8Beteiligung des SEF an der Bauleitplanung und an BaugenehmigungsverfahrenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Dezember 2023OAOA 422Beteiligung der SEF an der Bauleitplanung und an BaugenehmigungsverfahrenAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme