Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Hochwasservorsorge: Beteiligung der SEF immer bei Neu-Versiegelung

Vorlagentyp: NR Gartenpartei

Antrag

1. bei allen Baugenehmigungsverfahren, Erbachtverträge, einfach bei allen Vorhaben und Planungen mit Neuversiegelung im Stadtgebiet, die ein Eindringen des Wassers in den Boden verhindern, muss die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) beteiligt werden und einen vorab Einschätzung abliefern, welche den Stadtverordneten und Ortsbeiräte zu Gesicht bekommen. Diese Vorabeinschätzungen der SEF werden in monatlichen Berichten zur Verfügung gestellt. Sollte es eine M Vorlage dazu geben, werden die Stellungnahmen der SEF dort eingefügt. Aber auch ohne M Vorlage sind diese Vorabeinschätzungen in einen monatlichen Bericht aufzunehmen, denn aus den Informationen der SEF können Stadtverordnete leicht eine Vorlage erstellen und vielleicht noch das Schlimmste verhindern, was der Magistrat übersieht. Mutwillig oder ahnungslos Hochwasser zu verursachen muss verurteilt werden und verhindert werden und wenn es nur um einen neuen vollversiegelten Auto-Elektroladeplatz auf einem privaten Grundstück geht. Die Masse kleiner Vergehen führt in Summe auch zu Hochwasser und muss Berücksichtigung finden.2. Als erstes prominentes Beispiel muss die Vergabe eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstücke 126 und 608/127, Steinkopfweg 3 dringend überprüft werden hinsichtlich auf Hochwasserschutz, bzw. Verhinderung von abfließenden Wasser in den Welschgraben und Beseitigung von Versickerungsfläche, durch Neubau.3. Als zweites Beispiel wird die Adlerflychttraße 10 nachträglich überprüft. Hier wurde etliche uralte Bäume in einem kleinen Park ohne Verstand entfernt. Wie schätzt die SEF Auswirkungen ein, wenn der Park versiegelt wird und dabei Berücksichtigt wird, dass das an vielen Orten gleichzeitig passiert, also viele weitere Flächen versiegelt werden?

Begründung

Hochwasser durch Klimawandel (Starkrege) und starke Versiegelung nehmen zu. Daher kann Frankfurt nicht weiter planlos versiegelt werden. Das ist aber immer öfter der Fall. Auch in wenig gefährdeten Gebiete, entsteht durch falsche Bebauung schnell ein Hochrisiko-Gebiet. Prominentes Beispiel ist der Welschgraben. Hier soll durch Bebauung der Regenwasser-Abfluss des ganzen Steinkopfweg zum Welschgraben hin unterbunden werden. Eine frühzeitige Einschätzung der SEF hat hier gefehlt und es kam zur Vergabe des Erbbaurechts. Stadtverordnete haben nahezu planlos dem Vorgang zugestimmt. Planlos hat das Amt das Grundstück zur Bebauung vergeben. Die rechtzeitige Beteiligung der SEF, vor Vergabe des Erbpachtvertrages, ist ausgefallen. Die Vergabe eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstücke 126 und 608/127, Steinkopfweg 3 muss dringend überprüft werden hinsichtlich Hochwassermanagement. Der Baumbestand muss dort erhalten bleiben. Bäume sind bekanntlich einem gesunden Wasserhaushalt förderlich, da sie Wasser aufnehme und abgeben und das Erdreich vor Erosion schützen. Grundwasserneubildung durch Versiegelung zu verhindern verstößt gegen die Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2.0.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

. Sitzung
⏸ Zurückgestellt

. Sitzung
⏸ Zurückgestellt

. Sitzung
⏸ Zurückgestellt