Hochwasservorsorge: Beteiligung der SEF immer bei Neu-Versiegelung
Antrag
Begründung
Hochwasser durch Klimawandel (Starkrege) und starke Versiegelung nehmen zu. Daher kann Frankfurt nicht weiter planlos versiegelt werden. Das ist aber immer öfter der Fall. Auch in wenig gefährdeten Gebiete, entsteht durch falsche Bebauung schnell ein Hochrisiko-Gebiet. Prominentes Beispiel ist der Welschgraben. Hier soll durch Bebauung der Regenwasser-Abfluss des ganzen Steinkopfweg zum Welschgraben hin unterbunden werden. Eine frühzeitige Einschätzung der SEF hat hier gefehlt und es kam zur Vergabe des Erbbaurechts. Stadtverordnete haben nahezu planlos dem Vorgang zugestimmt. Planlos hat das Amt das Grundstück zur Bebauung vergeben. Die rechtzeitige Beteiligung der SEF, vor Vergabe des Erbpachtvertrages, ist ausgefallen. Die Vergabe eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstücke 126 und 608/127, Steinkopfweg 3 muss dringend überprüft werden hinsichtlich Hochwassermanagement. Der Baumbestand muss dort erhalten bleiben. Bäume sind bekanntlich einem gesunden Wasserhaushalt förderlich, da sie Wasser aufnehme und abgeben und das Erdreich vor Erosion schützen. Grundwasserneubildung durch Versiegelung zu verhindern verstößt gegen die Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2.0.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen