Umwandlung des Tennen- in einen Kunst- bzw. Rasenplatz beim SV Niederurse
Begründung
Kunst- bzw. Rasenplatz beim SV Niederurse Vorgang: ST 527/13 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: In der Stellungsnahme des Magistrats ST 527 wird zur Anfrage des Ortsbeirats 8 vom 24. Januar 2013 wegen der Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz beim SV Niederursel mitgeteilt, dass die Untere Naturschutzbehörde dem Bau eines Kunstrasenplatzes anstelle des Tennenplatzes nicht genehmigen kann, da das Gelände im Landschaftsschutz-gebiet Zone 1 liegt. Für den Ortsbeirat ist jedoch nicht ersichtlich, dass ein Kunstrasenplatz gegenüber einem Tennenplatz negative Auswirkungen auf das Gelände als Landschaftsschutzgebiet der Zone 1 hat, zumal auf dem Platz schon seit langem Fußball gespielt wird. Bei einer Ortsbesichtigung mit dem Sportamt und dem SV Niederursel wurde die Problematik einer Umwandlung des Tennenplatzes in eine Rasen- bzw. Kunstrasenplatz erörtert. Zunächst soll geprüft werden, ob das dem SV Niederursel vorliegende Angebot einer Umwandlung in einen Rasenplatz tatsächlich so günstig ist. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat prüfen und klären zu lassen:
- Ist die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Rasenplatz wesentlich günstiger und gegenüber einer Umwandlung in einen Kunstrasenplatz ebenso effektiv?
- Mit der Unteren Naturschutzbehörde zu klären, unter welchen Voraussetzungen dem Bau eines Kunstrasenplatzes anstelle des Tennenplatzes eine Genehmigung erteilt werden kann?