Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz beim SV Niederursel
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kultur verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 24.01.2013, V 611 entstanden aus Vorlage: OF 279/8 vom 09.01.2013
Betreff: Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz beim SV Niederursel Die vom Magistrat seit Jahren in Aussicht gestellte Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz wird die Durchführung des Spiel- und Trainingsbetriebs auf der Sportanlage des SV Niederursel deutlich verbessern und die Attraktivität des für die Nordweststadt und die umliegenden Stadtteile wichtigen Sportvereins deutlich erhöhen. Um den Fortgang der Planungen zu beschleunigen, hat der Magistrat mit Stellungnahme vom 23.11.2012, ST 1773, zugesagt, zu prüfen, ob nach dem Bau des neuen Spielfeldes noch genügend Überschwemmungsflächen im Falle eines Hochwassers des Urselbachs zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Welche Voraussetzungen können geschaffen werden, damit der Bau eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage des SV Niederursel umwelt- und wasserrechtlich genehmigungsfähig ist? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2013OFOF 279/8Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz beim SV NiederurselOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Januar 2013Sie sind hierVV 611Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz beim SV NiederurselAnfrage
- 12. April 2013Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 527Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz beim SV NiederurselStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen